![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Stadtverordneter Wilke erkundigt sich nach dem Sachstand
betreffend öffentlicher Stellplätze im Bereich der ehemaligen Bushaltestelle
und nach den vorgesehenen Spielplatzflächen. Beigeordneter Graef verweist auf seine Aussage im Ausschuss
für Stadtentwicklung und Verkehr. Zu A) Der Rat der Stadt beschließt die Kenntnisnahme, Berücksichtigung
bzw. Zurückweisung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
vorgebrachten Anregungen entsprechend der im Sachverhalt dieser Sitzungsvorlage
dargestellten jeweiligen Beschlussvorschläge wie folgt: Der Rat der Stadt nimmt folgende unter Punkt 1.1 bis 1.4 der
Beschlussvorlage eingereichten Stellungnahmen zur Kenntnis: 1.1 Stadt Remscheid, 1.2 BEW GmbH Wipperfürth, 1.3 Amt für Agrarordnung Siegburg, 1.4 Staatliches Umweltamt Köln. Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Deutschen
Telekom zur Kenntnis und beschließt einstimmig, dass aus städtebaulicher Sicht
Oberleitungen nicht in Frage kommen. Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Unteren
Landschaftsbehörde und des Landschaftsbeirates zur Kenntnis. Der ökologische
Fachbeitrag ist Bestandteil der Begründung des Bebauungsplanes zum
Satzungsbeschluss. Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme aus verkehrlicher
Sicht zur Kenntnis. Durch die Ausweisung zur Umfahrungsmöglichkeit für die
Rettungsfahrzeuge und die Müllabfuhr wurde der Anregung bereits entsprochen. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die genannte
redaktionelle Korrektur und Ergänzung der textlichen Festsetzungen. Sie sind in
den Bebauungsplan aufzunehmen. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig auf Grund der
genannten redaktionellen Korrektur und Ergänzung der textlichen Festsetzungen,
die Begründung zum Satzungsbeschluss anzupassen. Zu B) Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die 5. Änderung des
Flächennutzungsplanes “Pohlhausen West” als Wohnbaufläche gemäß der
in der Sitzungsvorlage beigefügten Plandarstellung. Dem Erläuterungsbericht in
der Fassung vom 22.09.03 wird zugestimmt. Zu C) Der Rat beschließt
einstimmig den Bebauungsplan Nr. 57 “Solarsiedlung Pohlhausen
West” gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung. Der Begründung in der Fassung vom
08.12.03 wird zugestimmt. Zu D) Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, dass zwischen der
Stadt Wermelskirchen und dem Vorhabenträger Willi Sporrenberg, Oberbüschhofen
89, 42799 Leichlingen, der vorliegende städtebauliche Vertrag zur Realisierung
der “Solarsiedlung Pohlhausen West” gemäß § 11 BauGB abgeschlossen
wird. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |