Auszug - Bebauungsplan Nr. 57 "Solarsiedlung Pohlhausen West" 5. Änderung des Flächennutzungsplanes "Pohlhausen West" A) Beschluss über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB B) Beschluss der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes "Pohlhausen West" C) Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 57 "Solarsiedlung Pohlhausen West" D) Beschluss des städtebaulichen Vertrages zur Solarsiedlung gemäß § 11 BauGB  

 
 
Öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 25
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 15.12.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:05 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
Rat/0058/2003/2 Bebauungsplan Nr. 57 "Solarsiedlung Pohlhausen West"
5. Änderung des Flächennutzungsplanes "Pohlhausen West"
A) Beschluss über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
B) Beschluss der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes "Pohlhausen West"
C) Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 57 "Solarsiedlung Pohlhausen West"
D) Beschluss des städtebaulichen Vertrages zur Solarsiedlung gemäß § 11 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Menger-Schindler, MarliesAktenzeichen:61
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Löltgen, Petra
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschlussvorschlag:

Stadtverordneter Wilke erkundigt sich nach dem Sachstand betreffend öffentlicher Stellplätze im Bereich der ehemaligen Bushaltestelle und nach den vorgesehenen Spielplatzflächen.

Beigeordneter Graef verweist auf seine Aussage im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr.

 

Zu A)

Der Rat der Stadt beschließt die Kenntnisnahme, Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen entsprechend der im Sachverhalt dieser Sitzungsvorlage dargestellten jeweiligen Beschlussvorschläge wie folgt:

 

Der Rat der Stadt nimmt folgende unter Punkt 1.1 bis 1.4 der Beschlussvorlage eingereichten Stellungnahmen zur Kenntnis:

 

1.1   Stadt Remscheid,

1.2   BEW GmbH Wipperfürth,

1.3   Amt für Agrarordnung Siegburg,

1.4   Staatliches Umweltamt Köln.

 

 

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Deutschen Telekom zur Kenntnis und beschließt einstimmig, dass aus städtebaulicher Sicht Oberleitungen nicht in Frage kommen.

 

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde und des Landschaftsbeirates zur Kenntnis. Der ökologische Fachbeitrag ist Bestandteil der Begründung des Bebauungsplanes zum Satzungsbeschluss.

 

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme aus verkehrlicher Sicht zur Kenntnis. Durch die Ausweisung zur Umfahrungsmöglichkeit für die Rettungsfahrzeuge und die Müllabfuhr wurde der Anregung bereits entsprochen.

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die genannte redaktionelle Korrektur und Ergänzung der textlichen Festsetzungen. Sie sind in den Bebauungsplan aufzunehmen.

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig auf Grund der genannten redaktionellen Korrektur und Ergänzung der textlichen Festsetzungen, die Begründung zum Satzungsbeschluss anzupassen.

 

Zu B)

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes “Pohlhausen West” als Wohnbaufläche gemäß der in der Sitzungsvorlage beigefügten Plandarstellung. Dem Erläuterungsbericht in der Fassung vom 22.09.03 wird zugestimmt.

 

Zu C)

Der Rat beschließt  einstimmig den Bebauungsplan Nr. 57 “Solarsiedlung Pohlhausen West” gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung. Der Begründung in der Fassung vom 08.12.03 wird zugestimmt.

 

Zu D)

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, dass zwischen der Stadt Wermelskirchen und dem Vorhabenträger Willi Sporrenberg, Oberbüschhofen 89, 42799 Leichlingen, der vorliegende städtebauliche Vertrag zur Realisierung der “Solarsiedlung Pohlhausen West” gemäß § 11 BauGB abgeschlossen wird.