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Stadtverordneter Bilstein erklärt unter Bezug auf die
Stellungnahme im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr, dass die
SPD-Fraktion dieses Bauvorhaben ablehnt. Die Fraktion der Grünen schließt sich
dieser Auffassung an. Stadtverordneter Peters erkundigt sich nach der
Kostenbeteiligung der Anwohner bei dieser Ausbaumaßnahme. Bürgermeister
Heckmann sagt zu seitens der Verwaltung zu prüfen, ob es bei der bisherigen
Verteilung der Erschließungskosten bleibt. Zu A) Der Rat der Stadt beschließt bei 1 Enthaltung (FDP) und bei
14 Gegenstimmen (11 SPD, 1 UWG, 2 Grüne) die Aufstellung des Vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 72 “Eipringhausen” gemäß § 2 (1) BauGB. Das
Plangebiet liegt im Ortsteil Eipringhausen, am nordöstlichen Siedlungsrand,
westlich der L409. Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches
erfolgt durch die Planzeichnung. Zu B) Der Rat der Stadt beschließt bei 1 Enthaltung (FDP) und bei
14 Gegenstimmen (11 SPD, 1 UWG, 2 Grüne) die öffentliche Auslegung gemäß § 3
(2) BauGB für den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 72
“Eipringhausen” mit Begründung in der Fassung vom 08.12.03. |
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