Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 72 "Eipringhausen" A) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB B) Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB  

 
 
Öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 26
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 15.12.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:05 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0060/2003/1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 72 "Eipringhausen"
A) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB
B) Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Menger-Schinleder, MarliesAktenzeichen:61
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Löltgen, Petra
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zu A)

Stadtverordneter Bilstein erklärt unter Bezug auf die Stellungnahme im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr, dass die SPD-Fraktion dieses Bauvorhaben ablehnt. Die Fraktion der Grünen schließt sich dieser Auffassung an. 

 

Stadtverordneter Peters erkundigt sich nach der Kostenbeteiligung der Anwohner bei dieser Ausbaumaßnahme. Bürgermeister Heckmann sagt zu seitens der Verwaltung zu prüfen, ob es bei der bisherigen Verteilung der Erschließungskosten bleibt.

 

Zu A)

Der Rat der Stadt beschließt bei 1 Enthaltung (FDP) und bei 14 Gegenstimmen (11 SPD, 1 UWG, 2 Grüne) die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 72 “Eipringhausen” gemäß § 2 (1) BauGB. Das Plangebiet liegt im Ortsteil Eipringhausen, am nordöstlichen Siedlungsrand, westlich der L409. Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

 

Zu B)

Der Rat der Stadt beschließt bei 1 Enthaltung (FDP) und bei 14 Gegenstimmen (11 SPD, 1 UWG, 2 Grüne) die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB für den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 72 “Eipringhausen” mit Begründung in der Fassung vom 08.12.03.