Auszug - Stillegung/Verkauf von nicht genutzten Spielflächen in Wermelskirchen  

 
 
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 10.02.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0281/2003/1 Stilllegung/Verkauf von nicht genutzten Spielflächen in Wermelskirchen
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Herr VoßBezüglich:
RAT/0281/2003
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Dmitrijev, Silvia
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Rath (SPD) erklärt, dass die SPD den Vorschlägen der Verwaltung folgt, bis auf die Schließung der Spielplätze Dabringhausen und Dhünn-Neuenweg

Herr Rath (SPD) erklärt, dass die SPD den Vorschlägen der Verwaltung folgt, ausgenommen die Schließung von 2 Spielplätzen in  Dabringhausen und Dhünn-Neuenweg. Frau Müller (CDU) erklärt, dass der Ortsausschuss Dabringhausen zur Stilllegung Dorfanger und Gartenfeld1 von der Verwaltung erbeten hat, diese soll vorab noch einmal Kontakt zu den Eltern aufnehmen um Erhalt und Pflege der Flächen abzuklären, dies könne dann einen “Modellcharakter” für andere Spielflächen bekommen. Frau Ludwig-Schieffers antwortet, dass ein solcher Kontakt bereits stattgefunden habe.

Spielplatz Gartenfeld – Einsparung 1.800 Euro, Restanteil Stadt 870,- Euro.

Spielplatz Dorfanger – Einsparung 790,- Euro, Restanteil Stadt 270,- Euro,

wenn die Eltern die Flächen säubern und das Laub aufnehmen. Die Stadt würde dann noch den Rasen und die Hecken schneiden.

 

Herr Voß ergänzt den Sachstand:

 

Spielfläche Dorfanger

Beschlußlage:

Lt. OA Dabringhausen soll die Übertragung der Flächenpflege auf den VVV bzw. auf die Anwohner geprüft werden.

Beschlußumsetzung:

Anfrage ist durch die Verwaltung an den VVV Dabringhausen gerichtet worden.

Zwischenergebnis

VVV sieht sich nicht in der Lage Pflege zu übernehmen

weitere Vorgehensweise:

Kontaktaufnahme zu Anwohnern mit dem Ziel einer Übernahme der Spielflächenpflege.

 

Spielfläche Gartenfeld

Beschlußlage:

Lt. OA Dabringhausen soll die Übertragung der Flächenpflege auf den VVV bzw. auf die Anwohner geprüft werden.

Beschlußumsetzung:

Anfrage ist durch die Verwaltung an den VVV Dabringhausen gerichtet worden.

Zwischenergebnis:

VVV sieht sich nicht in der Lage Pflege zu übernehmen

weitere Vorgehensweise:

Kontaktaufnahme zu Anwohnern mit dem Ziel einer Übernahme der Spielflächenpflege.

 

Spielfläche Neuenweg

Beschlußlage:

Lt. OA Dhünn soll die Übertragung der Flächenpflege auf den VVV bzw. auf die Anwohner geprüft werden.

Beschlußumsetzung:

Anfrage ist durch die Verwaltung an den VVV Dhünn worden.

Zwischenergebnis:

Antwort des VVV Dhünn steht noch aus.

weitere Vorgehensweise:

Antwort bleibt abzuwarten.

 

Spielfläche Kirchpark

Beschlußlage:

Lt. OA Dabringhausen ist die Fläche verzichtbar.

Beschlußumsetzung:

Ev. Kirchengemeinde Dabringhausen ist als Eigentümerin des Grundstücks von der Verwaltung über geplante Schließung in Kenntnis gesetzt worden

Zwischenergebnis:

--

weitere Vorgehensweise

Stillegung der Fläche:

 

Spielfläche Akazienweg

Beschlußlage:

Prüfung, ob eine Übertragung auf die Hauseigentümer der direkt angrenzenden Gebäude möglich ist, sofern bei diesen eine Verpflichtung zum Bau von Spielflächen im Rahmen der Baugenehmigung vorgesehen ist und diese Flächen nicht bestehen.

Beschlußumsetzung:

Verpflichtung im Rahmen der Baugenehmigung liegt vor, auf eine Umsetzung wird jedoch verzichtet, da derzeit keine Kinder in der relevanten Altersgruppe in den Gebäuden leben.

Zwischenergebnis:

--

weitere Vorgehensweise:

Stillegung der Fläche

 

 

Spielfläche Neuschäferhöhe

Beschlußlage:

Prüfung, ob eine Übertragung auf die Hauseigentümer der direkt angrenzenden Gebäude möglich ist, sofern bei diesen eine Verpflichtung zum Bau von Spielflächen im Rahmen der Baugenehmigung vorgesehen ist und diese Flächen nicht bestehen.

Beschlußumsetzung:

Eine Verpflichtung im Rahmen der Baugenehmigung liegt vor. Entsprechende Flächen der Hauseigentümer sind nicht vorhanden. Kinder in der relevanten Altersgruppe leben in den Gebäuden.

Bei den Eigentümern der Mehrfamilienhausgebäuden auf den direkt angrenzenden Flächen, ist angefragt worden, ob die Übernahme der Spielflächenunterhaltung umsetzbar ist.

Zwischenergebnis:

Antwort der Hauseigentümer steht noch aus.

weitere Vorgehensweise:

Antwort bleibt abzuwarten.

 

 

 

Schumannstraße

Beschlußlage:

Prüfung, ob eine Übertragung auf die Hauseigentümer der direkt angrenzenden Gebäude möglich ist, sofern bei diesen eine Verpflichtung zum Bau von Spielflächen im Rahmen der Baugenehmigung vorgesehen ist und diese Flächen nicht bestehen.

Beschlußumsetzung:

Eine Verpflichtung im Rahmen der Baugenehmigung liegt nicht vor. Dennoch soll bei den direkt angrenzenden Hauseigentümern der Mehrfamilienhäsuer nachgefragt werden, ob die Übernahme der Spielflächenunterhaltung umsetzbar ist.

Zwischenergebnis:

--

weitere Vorgehensweise:

Anfrage bei den Hauseigentümern muß noch erfolgen.

                                               

 

Herr Vorsitzender Bilstein faßt den Beschluß zusammen:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig bei einer Enthaltung die Schließung der Spielflächen Kirchpark und Akazienweg. Die Spielflächen Dorfanger, Gartenfeld 1 und Neuenweg bleiben erhalten.