![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die 6. Nachtragssatzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Abwasseranlage sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren vom 16.12.2008 (Abwasserbeseitigungssatzung – ABS). |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |