Auszug - Überplanmäßige Mittelbereitstellungen gem. § 82 GO NW a) H.-Stelle 1.510.981.0.0 (Finanzierungsbeitrag zur Krankenhausfinanzierung gem. § 19 Abs. 1 KHG NW) b) H.-Stelle 1.700.985.0.1 (Zuführung Teilbetrag Investitionspauschale an Abwasserbetrieb) c) H.-Stelle 1.900.832.0.9 (Kreisumlage)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 8.1
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 17.05.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:27 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0070/2004 Überplanmäßige Mittelbereitstellungen gem. § 82 GO NW
a) H.-Stelle 1.510.981.0.0 (Finanzierungsbeitrag zur Krankenhausfinanzierung gem.
§ 19 Abs. 1 KHG NW)
b) H.-Stelle 1.700.985.0.1 (Zuführung Teilbetrag Investitionspauschale an Abwasserbetrieb)
c) H.-Stelle 1.900.832.0.9 (Kreisumlage)
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Scherz, Jörg
 
Wortprotokoll

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, bei den folgenden Haushaltsstellen fehlende Mittel überplanmäßig bereit zu stellen:

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, bei den folgenden Haushaltsstellen fehlende Mittel überplanmäßig bereit zu stellen:

 

a)      Bei der H.-Stelle 1.510.981.0.9 „Finanzieaushaltsstellen überplanmäßig berrungsbeitrag zur Krankenhausfinanzierung gem. § 19 Abs. 1 KHG NW“ 19.592,33 €; die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der H.‑Stelle 1.900.361.0.3 „Investitionspauschale des Landes“,

 

b)      bei der H.-Stelle 1.700.985.0.1  „Zuführung Teilbetrag Investitionspauschale an Abwasserbetrieb“ 10.597,27 €; die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der H.‑Stelle 1.900.361.0.3 „Investitionspauschale des Landes“,

 

c)      bei der H.-Stelle 1.900.832.0.9 „Kreisumlage“ 129.001,67 €; die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der H.-Stelle 1.900.041.0.4 „Schlüsselzuweisungen“.