Auszug - 18. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen vom 10.07.1987  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 10
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 17.05.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:27 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0077/2004 18. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen vom 10.07.1987
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Alsdorf, Marion
Federführend:Bauverwaltungsamt Beteiligt:Tiefbauamt
Bearbeiter/-in: Hücker, Marion   
 
Wortprotokoll

Die Verwaltung empfiehlt, die 18

Die Verwaltung empfiehlt, die 18. Nachtragssatzung am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft zu setzen.

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Änderungen der Satzung zur Kenntnis und beschließt einstimmig die 18. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasser­beseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen vom 10.07.1987 in der vorgelegten Fassung einschließlich des vorstehenden Ergänzungsvorschlages der Verwaltung.

Ein Exemplar der 18. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.