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Die Verwaltung empfiehlt, die 18. Nachtragssatzung am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft zu setzen. Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Änderungen der Satzung zur Kenntnis und beschließt einstimmig die 18. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen vom 10.07.1987 in der vorgelegten Fassung einschließlich des vorstehenden Ergänzungsvorschlages der Verwaltung. Ein Exemplar der 18. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen. |
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