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Der Rat der Stadt beschließt einstimmig bei 2 Enthaltungen (Grüne), mit der Bauherrengemeinschaft Nieber, Kruber, Kubitzki, Schiffmann, Bergmann, vertreten durch Herrn Marco Bergmann, Unterstraße 22, 42929 Wermelskirchen, den in der Anlage beigefügten Erschließungsvertrag für eine Bebauung im Bereich der Unterstraße 22 – 28 abzuschließen. |
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