Auszug - Bebauungsplan Nr. 50 "Unterstraße" 2. Änderung des Flächennutzungsplanes "Unterstraße" A) Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung B) Beschluss des städtebaulichen Entwurfes, als Grundlage zur Erarbeitung des B'Planentwurfes C) Städtebaulicher Vertrag zur Kostenübernahme der städtebaulichen Leistungen  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 14
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 17.05.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:27 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0059/2003/1 Bebauungsplan Nr. 50 "Unterstraße"
2. Änderung des Flächennutzungsplanes "Unterstraße"

A) Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung
B) Beschluss des städtebaulichen Entwurfes, als Grundlage zur Erarbeitung des B'Planentwurfes
C) Städtebaulicher Vertrag zur Kostenübernahme der städtebaulichen Leistungen
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Menger-Schindler, Marlies
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Löltgen, Petra
 
Wortprotokoll

Zu A)

Zu A)

 

Der Rat der Stadt beschließt die Kenntnisnahme, Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen, gemäß der im Sachverhalt dieser Sitzungsvorlage dargestellten jeweiligen Beschlussvorschläge wie folgt:

 

Von den Trägern öffentlicher Belange (TÖB) sind verschiedene Anregungen vorgetragen worden.

Nachfolgende TÖB haben keine Anregungen geäußert:

1.1  Amt für Agrarordnung, Siegburg

1.2  PLEdoc GmbH, Essen

1.3  BEW, Wipperfürth

1.4  Ish GmbH, Hagen

 

Der Rat der Stadt nimmt die unter Pkt. 1.1 bis 1.4 eingereichten Stellungnahmen zur Kenntnis.

 

1.5  Deutsche Telekom

 

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Deutschen Telekom zur Kenntnis und beschließt einstimmig bei 9 Enthaltungen (7 SPD, 2 Grüne), dass aus städtebaulicher Sicht Oberleitungen nicht in Frage kommen.

 

1.6  Staatliches Umweltamt  Köln

 

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme des Staatlichen Umweltamtes zur Kenntnis. Das geohydrologische Gutachten und das Entwässerungskonzept sind Bestandteil der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanentwurfes.

 

1.7  Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege

 

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege zur Kenntnis. Der Hinweis wird in die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes aufgenommen.

 

1.8  RWE Net AG

 

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der RWE Net AG zur Kenntnis. Die bestehende Trafostation wird im Bebauungsplan als Versorgungsfläche ausgewiesen.

 

1.9  Stadt Burscheid

 

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Stadt Burscheid zur Kenntnis.

 

1.10          Straßen NRW / Niederlassung Gummersbach

 

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme von Straßen NRW / Niederlassung Gummersbach zur Kenntnis und beschließt einstimmig bei 13 Enthaltungen (11 SPD, 2 Grüne), dass der abgestimmte Entwurf zum neuen Einmündungsbereich in den Bebauungsplan eingearbeitet wird.

 

1.11          Wupperverband

 

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme vom Wupperverband zur Kenntnis und beschließt einstimmig bei 13 Enthaltungen (11 SPD, 2 Grüne), dass eine fachliche Abstimmung mit ihm erfolgt.

 

1.12.1 Rheinisch Bergischer Kreis, Untere Landschaftsbehörde und Landschaftsbeirat

 

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Untere Landschaftsbehörde und des Landschaftsbeirates zur Kenntnis und beschließt einstimmig bei 13 Enthaltungen (11 SPD, 2 Grüne), dass die vorgetragenen Änderungen in den Bebauungsplan eingearbeitet werden.

 

1.12.2 Rheinisch Bergischer Kreis, Untere Landschaftsbehörde

 

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde zur Kenntnis und beschließt einstimmig bei 13 Enthaltungen (11 SPD, 2 Grüne), dass die vorgetragenen Anregungen in dem Bebauungsplan zu berücksichtigen sind und die weitere landschaftspflegerische Fachplanung mit ihr abgestimmt wird.

 

(Anmerkung zur Niederschrift:

Über die weiteren Beschlussvorschläge

1.12.3 – Rheinisch Bergischer Kreis, Wasser- und Abfallwirtschaft,

1.12.4 – Rheinisch Bergischer Kreis, aus verkehrlicher und polizeilicher Sicht,

wird irrtümlich nicht abgestimmt)

 

3. Bürger

 

3.1 Eheleute Steinberg, Unterstraße 21

 

Der Rat der Stadt nimmt die Anregung der Eheleute Steinberg, Unterstraße 21, zur Kenntnis und beschließt einstimmig bei 13 Enthaltungen (11 SPD, 2 Grüne), dass die weitere Fachplanung zur Erschließung, eine Fußwegeverbindung auf der bestehenden Erschließungsstraße der südwestlichen Ortslage, berücksichtigen soll.

 

3.2 Herr Dirk Lang, Tente 20

 

Der Rat der Stadt nimmt die Anregung von Herrn Dirk Lang, Tente 20, zur Kenntnis und beschließt einstimmig bei 13 Enthaltungen (11 SPD, 2 Grüne), dass sie in die weitere Bearbeitung zum Bebauungsplan aufgenommen wird.

 

3.3 Herr J. Wilhelm Pfeiffer, Neuenhaus 100

 

Der Rat der Stadt nimmt die Anregung von Herrn J. Wilhelm Pfeiffer, Neuenhaus 100, zur Kenntnis und beschließt einstimmig bei 13 Enthaltungen (11 SPD, 2 Grüne), dass der Bebauungsplan die bestehende öffentlich gesicherte Wegetrasse, vom geplanten Wendehammer bis zum Brückenbauwerk, planungsrechtlich als öffentliche Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung als Fußweg und befahrbar für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, ausweist.

 

3.4 Herr Wartmann, Mühlenstraße 74

 

Der Rat der Stadt nimmt die Anregung von Herrn Wartmann, Mühlenstraße 74, zur Kenntnis und beschließt einstimmig bei 13 Enthaltungen (11 SPD, 2 Grüne), dass der Bebauungsplanentwurf die mit ihm bereits abgestimmten Ausweisungen beinhaltet.

 

3.5 Grundstückseigentümer des nördlichen Planbereichs

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig bei 13 Enthaltungen (11 SPD, 2 Grüne), dass das Plangebiet der 2. Änderung des FNP und des Bebauungsplanes Nr. 50 „Unterstraße“ in seiner bisherigen Abgrenzung verbleibt.

 

Zu B) Erforderliche Veränderung des Vorentwurfs

 

Der Rat beschließt bei 13 Gegenstimmen (11 SPD, 2 Grüne) die im Sachverhalt dieser Sitzungsvorlage dargestellten Veränderungen des städtebaulichen Vorentwurfes und dass auf dessen Grundlage die Fachplanung erfolgen kann und der Bebauungsplanentwurf erarbeitet wird.

 

Zu C) Städtebaulicher Vertrag

 

Der Rat der Stadt beschließt bei 13 Gegenstimmen (11 SPD, 2 Grüne), dass zwischen der Stadt Wermelskirchen und dem Bauunternehmen Ch. Runkel der vorliegende städtebauliche Vertrag gemäß § 11 BauGB abgeschlossen wird.