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Zu A) Der Rat der Stadt beschließt die Kenntnisnahme, Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen, gemäß der im Sachverhalt dieser Sitzungsvorlage dargestellten jeweiligen Beschlussvorschläge wie folgt: Von den Trägern öffentlicher Belange (TÖB) sind verschiedene Anregungen vorgetragen worden. Nachfolgende TÖB haben keine Anregungen geäußert: 1.1 Amt für Agrarordnung, Siegburg 1.2 PLEdoc GmbH, Essen 1.3 BEW, Wipperfürth 1.4 Ish GmbH, Hagen Der Rat der Stadt nimmt die unter Pkt. 1.1 bis 1.4
eingereichten Stellungnahmen zur Kenntnis. 1.5 Deutsche Telekom Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Deutschen
Telekom zur Kenntnis und beschließt einstimmig bei 9 Enthaltungen (7 SPD, 2
Grüne), dass aus städtebaulicher Sicht Oberleitungen nicht in Frage kommen. 1.6 Staatliches Umweltamt Köln Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme des Staatlichen Umweltamtes zur Kenntnis. Das geohydrologische Gutachten und das Entwässerungskonzept sind Bestandteil der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanentwurfes. 1.7 Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme des Rheinischen
Amtes für Bodendenkmalpflege zur Kenntnis. Der Hinweis wird in die textlichen
Festsetzungen des Bebauungsplanes aufgenommen. 1.8 RWE Net AG Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der RWE Net AG zur
Kenntnis. Die bestehende Trafostation wird im Bebauungsplan als
Versorgungsfläche ausgewiesen. 1.9 Stadt Burscheid Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Stadt
Burscheid zur Kenntnis. 1.10 Straßen NRW / Niederlassung Gummersbach Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme von Straßen NRW /
Niederlassung Gummersbach zur Kenntnis und beschließt einstimmig bei 13 Enthaltungen
(11 SPD, 2 Grüne), dass der abgestimmte Entwurf zum neuen Einmündungsbereich in
den Bebauungsplan eingearbeitet wird. 1.11 Wupperverband Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme vom Wupperverband
zur Kenntnis und beschließt einstimmig bei 13 Enthaltungen (11 SPD, 2 Grüne),
dass eine fachliche Abstimmung mit ihm erfolgt. 1.12.1 Rheinisch Bergischer Kreis, Untere Landschaftsbehörde und Landschaftsbeirat Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Untere Landschaftsbehörde und des Landschaftsbeirates zur Kenntnis und beschließt einstimmig bei 13 Enthaltungen (11 SPD, 2 Grüne), dass die vorgetragenen Änderungen in den Bebauungsplan eingearbeitet werden. 1.12.2 Rheinisch Bergischer Kreis, Untere Landschaftsbehörde Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde zur Kenntnis und beschließt einstimmig bei 13 Enthaltungen (11 SPD, 2 Grüne), dass die vorgetragenen Anregungen in dem Bebauungsplan zu berücksichtigen sind und die weitere landschaftspflegerische Fachplanung mit ihr abgestimmt wird. (Anmerkung zur Niederschrift: Über die weiteren Beschlussvorschläge 1.12.3 – Rheinisch Bergischer Kreis, Wasser- und Abfallwirtschaft, 1.12.4 – Rheinisch Bergischer Kreis, aus verkehrlicher und polizeilicher Sicht, wird irrtümlich nicht abgestimmt) 3. Bürger 3.1 Eheleute Steinberg, Unterstraße 21 Der Rat der Stadt nimmt die Anregung der Eheleute Steinberg, Unterstraße 21, zur Kenntnis und beschließt einstimmig bei 13 Enthaltungen (11 SPD, 2 Grüne), dass die weitere Fachplanung zur Erschließung, eine Fußwegeverbindung auf der bestehenden Erschließungsstraße der südwestlichen Ortslage, berücksichtigen soll. 3.2 Herr Dirk Lang, Tente 20 Der Rat der Stadt nimmt die Anregung von Herrn Dirk Lang,
Tente 20, zur Kenntnis und beschließt einstimmig bei 13 Enthaltungen (11 SPD, 2
Grüne), dass sie in die weitere Bearbeitung zum Bebauungsplan aufgenommen wird. 3.3 Herr J. Wilhelm Pfeiffer, Neuenhaus 100 Der Rat der Stadt nimmt die Anregung von Herrn J. Wilhelm
Pfeiffer, Neuenhaus 100, zur Kenntnis und beschließt einstimmig bei 13
Enthaltungen (11 SPD, 2 Grüne), dass der Bebauungsplan die bestehende
öffentlich gesicherte Wegetrasse, vom geplanten Wendehammer bis zum
Brückenbauwerk, planungsrechtlich als öffentliche Verkehrsfläche mit der
Zweckbestimmung als Fußweg und befahrbar für land- und forstwirtschaftliche
Fahrzeuge, ausweist. 3.4 Herr Wartmann, Mühlenstraße 74 Der Rat der Stadt nimmt die Anregung von Herrn Wartmann, Mühlenstraße 74, zur Kenntnis und beschließt einstimmig bei 13 Enthaltungen (11 SPD, 2 Grüne), dass der Bebauungsplanentwurf die mit ihm bereits abgestimmten Ausweisungen beinhaltet. 3.5 Grundstückseigentümer des nördlichen Planbereichs Der Rat der Stadt beschließt einstimmig bei 13 Enthaltungen
(11 SPD, 2 Grüne), dass das Plangebiet der 2. Änderung des FNP und des
Bebauungsplanes Nr. 50 „Unterstraße“ in seiner bisherigen
Abgrenzung verbleibt. Zu B) Erforderliche Veränderung des Vorentwurfs Der Rat beschließt bei 13 Gegenstimmen (11 SPD, 2 Grüne) die im Sachverhalt dieser Sitzungsvorlage dargestellten Veränderungen des städtebaulichen Vorentwurfes und dass auf dessen Grundlage die Fachplanung erfolgen kann und der Bebauungsplanentwurf erarbeitet wird. Zu C) Städtebaulicher Vertrag Der Rat der Stadt beschließt bei 13 Gegenstimmen (11 SPD, 2 Grüne), dass zwischen der Stadt Wermelskirchen und dem Bauunternehmen Ch. Runkel der vorliegende städtebauliche Vertrag gemäß § 11 BauGB abgeschlossen wird. |
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