Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 72 "Eipringhausen" A) Zustimmung zur Änderung des Vorhabenträgers B) Beschluss des Durchführungsvertrages C) Beschluss über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB D) Satzungsbeschluss gemäß §10 (1) BauGB  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 16
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 17.05.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:27 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0060/2003/2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 72 "Eipringhausen"
A) Zustimmung zur Änderung des Vorhabenträgers
B) Beschluss des Durchführungsvertrages
C) Beschluss über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
D) Satzungsbeschluss gemäß §10 (1) BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Menger-Schindler, Marlies
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Löltgen, Petra
 
Wortprotokoll

Zu A)

Zu A)

Der Rat der Stadt nimmt die Änderung des Vorhabenträgers in TERRA Haus+Grund GmbH, Tente 42a, 42929 Wermelskirchen, bei 11 Gegenstimmen (SPD) und 2 Enthaltungen (Grüne) zustimmend zur Kenntnis.

 

Zu B)

Der Rat der Stadt beschließt bei 14 Gegenstimmen (1 CDU, 11 SPD, 2 Grüne) den Abschluss des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 72 “Eipringhausen” mit dem Vorhabenträger TERRA Haus+Grund GmbH, Tente 42a, 42929 Wermelskirchen, in der vorliegenden Fassung.

 

Zu C)

Der Rat der Stadt beschließt die Kenntnisnahme, Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen entsprechend der im Sachverhalt dieser Sitzungsvorlage dargestellten jeweiligen Beschlussvorschläge wie folgt:

 

1.5 Abwägung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung und eine redaktionelle Ergänzung

 

a) Träger öffentlicher Belange

Von den Trägern öffentlicher Belange (TÖB) sind verschiedene Anregungen vorgetragen worden.

 

Nachfolgende TÖB haben keine Anregungen geäußert:

 

1.1              BEW GmbH, Wipperfürth (siehe Anlage IV /1)

 

1.2              Amt für Agrarordnung, Siegburg (siehe Anlage IV /2)

 

1.3              Staatliches Umweltamt, Köln (siehe Anlage IV /3)

 

 

Der Rat der Stadt nimmt die unter Pkt. 1.1 bis 1.3 eingereichten Stellungnahmen zur Kenntnis.

 

1.4              Straßen NRW, Niederlassung Gummersbach.

 

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme von Straßen NRW, Niederlassung Gummersbach, zur Kenntnis.

 

1.5              Deutsche Telekom

 

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Deutschen Telekom zur Kenntnis und beschließt einstimmig bei 15 Enthaltungen (1 CDU, 11 SPD, 1 UWG, 2 Grüne), dass aus städtebaulicher Sicht Oberleitungen nicht in Frage kommen.

 

1.6              RWE Rhein Ruhr

 

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme des RWE Rhein Ruhr zur Kenntnis.

 

1.7              Rheinisch Bergischer Kreis

1.7.1        Untere Landschaftsbehörde und Landschaftsbeirat

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahmen der Unteren Landschaftsbehörde und des Landschaftsbeirates zur Kenntnis. Der ökologische Fachbeitrag ist Bestandteil des Durchführungsvertrages und der Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zum Satzungsbeschluss.

 

1.7.2    Wasser- und Abfallwirtschaft und Bodenschutz

 

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde zur Kenntnis und beschließt einstimmig bei 15 Enthaltungen (1 CDU, 11 SPD, 1 UWG, 2 Grüne), dass die ergänzte Versickerungsstudie und das ergänzte Versickerungsgutachten Bestandteil des Durchführungsvertrages und der Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zum Satzungsbeschluss sind.

 

1.7.3        und 1.7.4. – Kreispolizeibehörde, Artenschutz

 

Der Rat der Stadt nimmt die unter Pkt. 1.7.3 bis 1.7.4 eingereichten Stellungnahmen zur Kenntnis.

 

a)      Die Bürger

  1. Ulinski, Eipringhausen 75

Hetzler, Eipringhausen 94

Vogelsang, Eipringhausen 93

 

1. Anregung

Der Rat der Stadt nimmt die Anregungen und Bedenken der Bürger zur Gestaltung der Neubebauung zur Kenntnis und beschließt bei 14 Gegenstimmen (1 CDU, 11 SPD, 2 Grüne), diese gemäß der Abwägung zurückzuweisen.

 

2. Anregung

Der Rat der Stadt nimmt die Anregungen und Bedenken der Bürger zur verkehrlichen Erschließung zur Kenntnis und beschließt bei 14 Gegenstimmen (1 CDU, 11 SPD, 2 Grüne) und 2 Enthaltungen (UWG), diese gemäß der Abwägung zurückzuweisen.

 

3. Anregung

Der Rat der Stadt nimmt die Anregungen und Bedenken der Bürger zum geplanten Kinderspielplatz zur Kenntnis und beschließt bei 14 Gegenstimmen (1 CDU, 11 SPD, 2 Grüne) und 2 Enthaltungen (UWG), diese gemäß der Abwägung zurückzuweisen.

 

4. Anregungen

Der Rat der Stadt nimmt die Anregungen und Bedenken der Bürger zu der Anzahl der geplanten Stellplätze zur Kenntnis und beschließt bei 12 Gegenstimmen (1 CDU, 11 SPD) und 4 Enthaltungen (2 UWG, 2 Grüne), diese gemäß der Abwägung zurückzuweisen.

 

B. Herr Engels, Eipringhausen 72

 

1.Anregung

Der Rat der Stadt nimmt die Anregungen und Bedenken von Herrn Engels zur bestehenden Erschließung zur Kenntnis und beschließt bei 14 Gegenstimmen (1 CDU, 11 SPD, 2 Grüne) und 2 Enthaltungen (UWG), diese gemäß der Abwägung zurückzuweisen.

 

2. Anregung

Der Rat der Stadt nimmt die Anregungen von Herrn Engels zur Baustraße zur Kenntnis und beschließt bei 12 Gegenstimmen (1 CDU, 11 SPD) und 4 Enthaltungen (2 UWG, 2 Grüne), diese gemäß der Abwägung zurückzuweisen.

 

3. Anregung

Der Rat der Stadt nimmt die Anregungen und Bedenken von Herrn Engels zur Neubebauung zur Kenntnis und beschließt bei 14 Gegenstimmen (1 CDU, 11 SPD,2 Grüne) und 2 Enthaltungen (UWG), diese gemäß der Abwägung zurückzuweisen.

 

C. Redaktionelle Änderungen oder Ergänzungen

Der Rat der Stadt beschließt bei 9 Gegenstimmen (1 CDU, 6 SPD, 2 Grüne) und 7 Enthaltungen (5 SPD, 2 UWG), dass die örtlichen Bauvorschriften / gestalterischen Festsetzungen nicht Inhalt des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind, sondern Inhalt des Durchführungsvertrages werden.

 

Der Rat der Stadt beschließt bei 14 Gegenstimmen (1 CDU, 11 SPD, 2 Grüne) und 2 Enthaltungen (UWG) auf Grund der Abwägung aller Anregungen, die Begründung zum Satzungsbeschluss zu ergänzen.

 

 

D)

Der Rat beschließt bei 14 Gegenstimmen (1 CDU, 11 SPD, 2 Grüne) und 2 Enthaltungen (UWG) den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 72 “Eipringhausen” gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung. Der Begründung in der Fassung vom 10.05.04 wird zugestimmt.