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Zu A) Der Rat der Stadt nimmt die Änderung des Vorhabenträgers in TERRA Haus+Grund GmbH, Tente 42a, 42929 Wermelskirchen, bei 11 Gegenstimmen (SPD) und 2 Enthaltungen (Grüne) zustimmend zur Kenntnis. Zu B) Der Rat der Stadt beschließt bei 14 Gegenstimmen (1 CDU, 11 SPD, 2 Grüne) den Abschluss des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 72 “Eipringhausen” mit dem Vorhabenträger TERRA Haus+Grund GmbH, Tente 42a, 42929 Wermelskirchen, in der vorliegenden Fassung. Zu C) Der Rat der Stadt beschließt die Kenntnisnahme, Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen entsprechend der im Sachverhalt dieser Sitzungsvorlage dargestellten jeweiligen Beschlussvorschläge wie folgt: 1.5 Abwägung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung
und eine redaktionelle Ergänzung a) Träger öffentlicher Belange Von den Trägern öffentlicher Belange (TÖB) sind verschiedene Anregungen vorgetragen worden. Nachfolgende TÖB haben keine Anregungen geäußert: 1.1 BEW GmbH, Wipperfürth (siehe Anlage IV /1) 1.2 Amt für Agrarordnung, Siegburg (siehe Anlage IV /2) 1.3 Staatliches Umweltamt, Köln (siehe Anlage IV /3) Der Rat der Stadt nimmt die unter Pkt. 1.1 bis 1.3 eingereichten Stellungnahmen zur Kenntnis. 1.4
Straßen NRW, Niederlassung Gummersbach. Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme von Straßen NRW, Niederlassung Gummersbach, zur Kenntnis. 1.5 Deutsche Telekom Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Deutschen
Telekom zur Kenntnis und beschließt einstimmig bei 15 Enthaltungen (1 CDU, 11
SPD, 1 UWG, 2 Grüne), dass aus städtebaulicher Sicht Oberleitungen nicht in
Frage kommen. 1.6 RWE Rhein Ruhr Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme des RWE Rhein Ruhr
zur Kenntnis. 1.7 Rheinisch Bergischer Kreis 1.7.1 Untere Landschaftsbehörde und Landschaftsbeirat Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahmen der Unteren Landschaftsbehörde und des Landschaftsbeirates zur Kenntnis. Der ökologische Fachbeitrag ist Bestandteil des Durchführungsvertrages und der Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zum Satzungsbeschluss. 1.7.2 Wasser- und
Abfallwirtschaft und Bodenschutz Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Unteren
Wasserbehörde zur Kenntnis und beschließt einstimmig bei 15 Enthaltungen (1
CDU, 11 SPD, 1 UWG, 2 Grüne), dass die ergänzte Versickerungsstudie und das
ergänzte Versickerungsgutachten Bestandteil des Durchführungsvertrages und der
Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zum Satzungsbeschluss sind. 1.7.3 und 1.7.4. – Kreispolizeibehörde, Artenschutz Der Rat der Stadt nimmt die unter Pkt. 1.7.3 bis 1.7.4 eingereichten Stellungnahmen zur Kenntnis. a) Die Bürger
Hetzler, Eipringhausen 94 Vogelsang, Eipringhausen 93 1. Anregung Der Rat der Stadt nimmt die Anregungen und Bedenken der Bürger zur Gestaltung der Neubebauung zur Kenntnis und beschließt bei 14 Gegenstimmen (1 CDU, 11 SPD, 2 Grüne), diese gemäß der Abwägung zurückzuweisen. 2. Anregung Der Rat der Stadt nimmt die Anregungen und Bedenken der
Bürger zur verkehrlichen Erschließung zur Kenntnis und beschließt bei 14
Gegenstimmen (1 CDU, 11 SPD, 2 Grüne) und 2 Enthaltungen (UWG), diese gemäß der
Abwägung zurückzuweisen. 3. Anregung Der Rat der Stadt nimmt die Anregungen und Bedenken der
Bürger zum geplanten Kinderspielplatz zur Kenntnis und beschließt bei 14
Gegenstimmen (1 CDU, 11 SPD, 2 Grüne) und 2 Enthaltungen (UWG), diese gemäß der
Abwägung zurückzuweisen. 4. Anregungen Der Rat der Stadt nimmt die Anregungen und Bedenken der Bürger zu der Anzahl der geplanten Stellplätze zur Kenntnis und beschließt bei 12 Gegenstimmen (1 CDU, 11 SPD) und 4 Enthaltungen (2 UWG, 2 Grüne), diese gemäß der Abwägung zurückzuweisen. B. Herr Engels, Eipringhausen 72 1.Anregung Der Rat der Stadt nimmt die Anregungen und Bedenken von
Herrn Engels zur bestehenden Erschließung zur Kenntnis und beschließt bei 14
Gegenstimmen (1 CDU, 11 SPD, 2 Grüne) und 2 Enthaltungen (UWG), diese gemäß der
Abwägung zurückzuweisen. 2. Anregung Der Rat der Stadt nimmt die Anregungen von Herrn Engels zur
Baustraße zur Kenntnis und beschließt bei 12 Gegenstimmen (1 CDU, 11 SPD) und 4
Enthaltungen (2 UWG, 2 Grüne), diese gemäß der Abwägung zurückzuweisen. 3. Anregung Der Rat der Stadt nimmt die Anregungen und Bedenken von
Herrn Engels zur Neubebauung zur Kenntnis und beschließt bei 14 Gegenstimmen (1
CDU, 11 SPD,2 Grüne) und 2 Enthaltungen (UWG), diese gemäß der Abwägung
zurückzuweisen. C. Redaktionelle Änderungen oder Ergänzungen Der Rat der Stadt beschließt bei 9 Gegenstimmen (1 CDU, 6 SPD, 2 Grüne) und 7 Enthaltungen (5 SPD, 2 UWG), dass die örtlichen Bauvorschriften / gestalterischen Festsetzungen nicht Inhalt des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind, sondern Inhalt des Durchführungsvertrages werden. Der Rat der Stadt beschließt bei 14 Gegenstimmen (1 CDU, 11
SPD, 2 Grüne) und 2 Enthaltungen (UWG) auf Grund der Abwägung aller Anregungen,
die Begründung zum Satzungsbeschluss zu ergänzen. D) Der Rat beschließt bei 14 Gegenstimmen (1 CDU, 11 SPD, 2 Grüne) und 2 Enthaltungen (UWG) den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 72 “Eipringhausen” gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung. Der Begründung in der Fassung vom 10.05.04 wird zugestimmt. |
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