Auszug - Aussenbereichssatzungen nach § 35 (6) BauGB für die Hofschaften Engerfeld, Rölscheid, Süppelbach, Well und Am Röttgen a) Abwägung der vorgebrachten Anregungen b) Satzungsbeschluss  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 20
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 17.05.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:27 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0086/2004 Aussenbereichssatzungen nach § 35 (6) BauGB für die Hofschaften Engerfeld, Rölscheid, Süppelbach, Well und Am Röttgen
a) Abwägung der vorgebrachten Anregungen
b) Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Schindler, Wolfgang
Federführend:Planungsamt   
 
Wortprotokoll

Auf Antrag von Stadtverordneter Paulig wird über die Außenbereichssatzung der einzelnen Hofschaften getrennt abgestimmt

Auf Antrag von Stadtverordneter Paulig wird über die Außenbereichssatzung der einzelnen Hofschaften getrennt abgestimmt.

 

Zu a     Der Rat der Stadt beschließt die von den Trägern öffentlicher Belange und von den Bürgern während der öffentlichen Auslegung zu den Aussenbereichssatzungen Engerfeld, Rölscheid, Süppelbach, Well und Am Röttgen vorgebrachten Anregungen gemäß den in der Sitzungsvorlage dargestellten Sachverhalten und den dazu entsprechend formulierten Beschlußvorschlägen wie folgt zu berücksichtigen:

 

1.1 und 1.2 BEW Bergische Energie- und Wasser-GmbH, Wipperfürth und Wasserversorgungsverband Rhein Wupper

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig den Satzungstext zu der Aussenbereichssatzung Engerfeld mit dem Hinweis auf die Rohwassertransportleitung des Wasserversorgungsverbandes Rhein Wupper zu ergänzen

 

1.3   PLEdoc GmbH Essen

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig den Satzungstext zu der Aussenbereichssatzung Süppelbach mit dem Hinweis auf die Ferngasleitungstrasse der Ruhrgas AG zu ergänzen.

 

1.4  Rheinisch Bergischer Kreis

1.4.1        Untere Landschaftsbehörde

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Ergänzung der jeweiligen Satzungstexte durch den Hinweis auf die „Naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungen“ des Bundesnaturschutzgesetzes sowie die Änderung und Klarstellung des Hinweises der Schutzbestimmungen im Satzungsbereich Engerfeld.

 

1.4.2        Amt für Wasser- und Abfallwirtschaft und Bodenschutz

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Ergänzung des Satzungstextes Engelfeld mit dem Hinweis auf die erforderlichen Schutzabstände zu einem Oberflächengewässer im Teilbereich des Satzungsbereiches.

 

2. Anregungen der Bürger

2.1 Frau Monika Weyer und Herr Volker Niemz

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Erweiterung des Satzungsbereiches Engerfeld um das von Frau Weyer und Herrn Niemz beantragte Teilstück.

 

Zu b    

Der Rat der Stadt beschließt die Satzungen nach § 35 (6) BauGB für die Hofschaften

Engerfeld (einstimmig)

Rölscheid (einstimmig)

Süppelbach (einstimmig)

Well (einstimmig)

Am Röttgen (bei 13 Gegenstimmen -11 SPD, 2 Grüne -)

in der in der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage vorliegenden Fassung.