Auszug - Verbundschule, Pestalozzischule Grundsatzentscheidung zur Lösung der baulichen Situation im Altbau  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 7
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 17.05.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:27 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0113/2004 Verbundschule, Pestalozzischule
Grundsatzentscheidung zur Lösung der baulichen Situation im Altbau
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Gebäudewirtschaft Beteiligt:Kämmerei
Bearbeiter/-in: von Foller, Achim  Schulverwaltungs-, Sport- und Kulturamt
 
Wortprotokoll

Stadtverordneter Rehse begründet den Ergänzungsantrag der WNK-Fraktion

Stadtverordneter Rehse begründet den Ergänzungsantrag der WNK-Fraktion.

Nach kurzer Beratung stellt der Bürgermeister unter Bezug auf die Empfehlungen des Arbeitskreises Asyl, des Sozialausschusses und des Schulausschusses als Ratsmeinung fest, dass die Auslagerung  der Pestalozzischule vorrangig zu lösen ist, sich der Komplex des ehemaligen Kreiskinderheims hierfür anbietet und damit die gleichzeitige Unterbringung von Asylbewerbern ausgeschlossen ist. Entsprechend der Entscheidung des Sozialausschusses wird sich die Verwaltung hierfür unverzüglich um Ersatzstandorte bemühen.

 

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, den Abriss des Altbaus der Pestalozzischule und den Teilneubau des Gebäudes (außer Kellergeschoss) zu planen und beschließt, die für 2004 erforderlichen Haushaltsmittel für die Planung in Höhe von 200.000 Euro außerplanmäßig bei der Haushaltsstelle 1.270.953.0.2 – Teilneubau - im Jahr 2004 bereitzustellen. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei den Ausgabehaushaltsstellen 1.270.951.0.8 – Sanierung Heizung und haustechnische Anlagen  und 1.270.952.0.5 – Brandschutzmaßnahmen Altbau. Die Realisierungskosten und die restlichen Planungskosten sind, soweit veranschlagungsreif, für die Jahre 2005 und 2006 in den städtischen Haushalt / das Investitionsprogramm einzustellen.

Vorstehender Beschluss wird einstimmig gefasst.