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Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Abwägung, der im Rahmen der Offenlage der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr.11 A/B „Hilfringhauser Straße“ vorgebrachten Anregungen, entsprechend dieser Sitzungsvorlage.
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A/B „Hilfringhauser Straße“ gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung. Der Begründung mit Artenschutzprüfung wird zugestimmt. |
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