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Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die 8. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren vom 16.12.2008 (Abwasserbeseitigungssatzung – ABS) in der vorgelegten Form.Ein Exemplar der Satzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen. |
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