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Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 2016 zur Kenntnis und beschließt einstimmig zum 01.01.2016:
a) die Gebühren
Kommunaler Siedlungsabfall 1,90 €/ltr. Bioabfall 0,87 €/ltr.
b) die 1. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2014.Ein Exemplar der 1. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen. |
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