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Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt bei 2
Gegenstimmen (WNK) die 3. Verordnung zur Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung vom
26.06.1995 über die Aufhebung und Verkürzung der Sperrzeit in Schank- und
Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten und bestimmte
Betriebsarten für das Gebiet der Stadt Wermelskirchen in der vorgelegten Fassung. Ein Exemplar ist der Niederschrift über die Sitzung des
Rates als Anlage beizufügen. Dem
Beschlussvorschlag wird entsprochen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
Stimmen |
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