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Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen
a) Die Aufhebung der Benutzungs- und Gebührensatzung über die Unterhaltung von Übergangsheimen der Stadt Wermelskirchen zur vorübergehenden Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen und Aussiedlern – Benutzungs- und Gebührenordnung- in der Fassung vom 23.08.2011
b) Den Erlass der Benutzungsordnung über die Unterhaltung von Übergangsheimen der Stadt Wermelskirchen zur vorübergehenden Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen und Spätaussiedlern
Ein Exemplar der Satzung ist dem Original der Niederschrift des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.
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