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Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungsdienst“ für das Jahr 2017 zur Kenntnis.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen
a)die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2017 wie folgt:
Krankentransportwagen (KTW) je Transport217,00 €(bisher 189,00 €) Rettungstransportwagen (RTW) je Einsatz408,00 €(bisher 421,00 €) Notarztfahrzeug (NEF) je Einsatz230,00 €(bisher 263,00 €) Notarzt je Einsatz209,52 €(unverändert) KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km) 1,50 €(unverändert)
b)die 16. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.
Ein Exemplar der 16. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.
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