Auszug - Gebührenkalkulation 2017 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst" sowie die 16. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 05.12.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Alter Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33
RAT/3581/2016 Gebührenkalkulation 2017 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst" sowie die 16. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Monika
 
Beschluss


 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungs­dienst“ für das Jahr 2017 zur Kenntnis.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen

 

a)die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2017 wie folgt:

 

Krankentransportwagen (KTW) je Transport217,00 €(bisher 189,00 €)

Rettungstransportwagen (RTW) je Einsatz408,00 €(bisher 421,00 €)

Notarztfahrzeug (NEF) je Einsatz230,00 €(bisher 263,00 €)

Notarzt je Einsatz209,52(unverändert)

KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km)    1,50 €(unverändert)

 

b)die 16. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der 16. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.