Auszug - Gebührenkalkulation 2017 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung" sowie die 2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2014  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 05.12.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Alter Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33
RAT/3582/2016 Gebührenkalkulation 2017 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung" sowie die 2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2014
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Monika
 
Beschluss


 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 2017 zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zum 01.01.2017 zu beschließen:

 

a) die Gebühren

 

Kommunaler Siedlungsabfall2,05 €/ltr.

Bioabfall0,94 €/ltr.

 

b) die 2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2014.

 

Ein Exemplar der 2. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.