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Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt die 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wermelskirchen vom 22.06.1988, zuletzt geändert durch Satzung vom 14.03.1994 zu beschließen. Eine Ausfertigung des Entwurfs der 2. Nachtragssatzung ist der Beschlussvorlage beigefügt. Eine Ausfertigung der Satzung ist dem Original der Niederschrift des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.
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