Auszug - Änderung des Umsatzsteuerrechts Hier: Optionserklärung gem. § 27 Abs. 22 UStG  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 11
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 05.12.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Alter Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33
RAT/3595/2016 Änderung des Umsatzsteuerrechts
Hier: Optionserklärung gem. § 27 Abs. 22 UStG
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Auf der Tangen, Mirka
 
Beschluss


 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt die Verwaltung zu beauftragen, eine Optionserklärung gem. § 27 Abs. 22 UStG für die Stadt Wermelskirchen einschließlich der Kattwinkelschen Fabrik beim zuständigen Finanzamt bis spätestens zum 31.12.2016 abzugeben und die Regelungen des § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung bis längstens zum 31.12.2020 anzuwenden.