Herr Stubenrauch erläutert die Grundzüge des Jahresabschlusses des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2003. Herr Stolz, Wirtschaftsprüfer, Südwestfalen-Revision GmbH, stellt die Ergebnisse der Prüfung der Schlussbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Lageberichts u.a. in Auszügen dar. Frau Loepp (CDU) bittet um Prüfung, wann eine mögliche Verjährungsfrist im Rahmen der gebildeten Rückstellungen für die Forderung der BEW (Kanalbenutzungsgebühren) eintritt und dies dem Werksausschuss mitzuteilen. Herr Klophaus (SPD) hält es für sinnvoll, im Lagebericht auf Seite 13 Ziff. c zu der getrennten Niederschlagswassergebühr darauf hinzuweisen, dass diese nur anfällt, wenn auf dem Grundstück nicht versickert werden kann. 1. Der Werksausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2003 per 31.12.2003 mit Schlussbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie den Lagebericht festzustellen. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 63.147.423,09 € ab. 2. Der Werksausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig zu beschließen, den in der Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2003 ausgewiesenen Jahresverlust in Höhe von 166.243,25 € wie folgt auszugleichen: a) Auflösung der Zweckgebundenen Rücklage (Gebührenausgleichsrücklage) mit - 423.069,19 € b) Zuführung zur Allgemeinen Rücklage mit 256.825,94 € 3. Der Werksausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, der Werkleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Südwestfalen-Revision GmbH, Lüdenscheid, vom 05.03.2004 vorbehaltlose Entlastung zu erteilen. Der Jahresabschluss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie der Lagebericht sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen. Abstimmungsergebnis: einstimmig
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||