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Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig: - Eine Sanierung des bestehenden Hallenbadgebäudes erfolgt nicht.
- Ein Hallenbadneubau soll auf der Grundlage der Variante II der vorliegenden Präsentation geplant werden.
- Entsprechende Investitionsmittel gem. der vorliegenden Ausarbeitung der Deutschen Gesellschaft für das Badwesen in Höhe von € 8.300.000 plus ca. 15 % für Einrichtung, Ausstattung und Außengelände werden bei Vorlage einer positiven betriebswirtschaftlichen Prüfung und nach Vorlage der Ergebnisse der Planung gem. unter Punkt 4 der zu beauftragten Planungsleistung HOAI, Leistungsphasen 1.-3., im Rahmen eines Nachtragshaushaltes 2018 als Maßnahme zur Haushaltskonsolidierung 2018 eingestellt. Ebenso sind die Abrisskosten und eventuelle Grundstückskosten einzustellen.
- Für die erforderliche Grundlagenermittlung sollen die erforderlichen Planungsdaten wie z.B. Baupläne, Kostenberechnungen und die entsprechenden Erläuterungen gem. Planungsleistung HOAI, Leistungsphasen 1.-3, sowie zu Einrichtung, Ausstattung und Außengelände in den Haushalt 2017/2018 in Höhe von insgesamt 850.000 Euro eingestellt werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, intensiv nach Förderungsbeihilfen bis zum Ende des 1. Quartals 2017 zu suchen und im Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus über das Ergebnis zu berichten. Gleiches gilt für mögliche Kooperationspartner wie Krankenhaus, Physikalische Therapie-Anbieter etc..
- Der Bürgermeister wird beauftragt, bis zur 2. Sitzung des Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus im Jahr 2017 die Betriebskosten und die Einnahmen der letzten fünf Jahre differenziert nach Einnahmenarten, Personalkosten direkt zugeordnet und umgelegt mit Stellenanteilen, Energiekosten (unterschieden nach Wasser, Abwasser, Strom, Wärme, Heizöl, Gas etc.) direkt und umgelegt, sowie nach Verwaltungskosten, Wirtschaftsbedarf und Sonstige Kosten unterschieden nach direkten Kosten und umgelegten Kosten schriftlich darzulegen.
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