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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt:
Beschlusslage:
Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus hat den Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung am 16.11.2016 beraten und die Präsentation der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen zur Badbedarfsberechnung und der Kostendarstellung für die Neubauvarianten I, II und III sowie der Kostendarstellung für eine Sanierung des Quellenbades (s. Anlage) zur Kenntnis genommen. Auf Anregung der SPD ist die Verwaltung beauftragt worden, die voraussichtlichen Abrisskosten für das derzeitige Gebäude des Quellenbades im Rahmen der weiteren Kostenbetrachtung konkret bis Januar 2017 zu ermitteln. Ebenso sind in die Kostenbetrachtung dann Grundstückskosten einzubeziehen, wenn geplant ist, das zukünftige Hallenbad auf einem fremden Grundstück zu errichten.
Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus hat den im Beschlussvorschlag formulierten Beschluss gefasst, der allerdings zusätzlich eine Ziffer 6. mit folgendem Wortlaut enthält (Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 2 Enthaltungen):
„6. Der Bürgermeister wird beauftragt, bis zur Ratssitzung am 12.12.2016 die Betriebskosten und die Einnahmen der letzten 5 Jahre differenziert nach Einnahmearten, Personalkosten direkt zugeordnet und umgelegt mit Stellenanteilen, Energiekosten (unterschieden nach Wasser, Abwasser, Strom, Wärme, Heizöl, Gas etc.) direkt und umgelegt, sowie nach Verwaltungskosten, Wirtschaftsbedarf und sonstigen Kosten, unterschieden nach direkten Kosten und umgelegten Kosten, schriftlich darzulegen.“
Hinweis der Verwaltung: Wegen der sehr umfangreichen Darstellung der Kosten-/Finanzierungssituation ist es der Verwaltung nicht möglich, das gewünschte Zahlenmaterial bis zur Ratssitzung am 12.12.2016 zusammenzustellen. Die Verwaltung sichert aber zu, die Darstellung der erforderliche Kosten- und Finanzierungssituation bis zur ersten Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Tourismus im Jahr 2017 zur Verfügung zu stellen, um so einen reibungslosen Beratungs- und Umsetzungsprozess sicherstellen zu können.
Hinsichtlich der möglichen Auswirkungen auf eine Darstellung im Doppelhaushalt 2017/2018 verweist die Verwaltung auf ein entsprechendes Schreiben von Bürgermeister und Kämmerer, das den Fraktionen unverzüglich zugehen wird.
Die vor genannte Ziffer 6. ist daher in den aktuellen Beschlussvorschlag für die Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss am 05.12.2016 und im Rat der Stadt am 12.12.2016 nicht mit aufgenommen worden.
Sachverhalt:
Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus hat sich in seiner Sitzung am 26.02.2015 mit dem Sachverhalt beschäftigt und geplant, die Thematik „Neubau eines Hallenbades“ im Rahmen einer Sondersitzung erneut zu beraten.
Ab März 2015 war vorgesehen, die Grundlagen für einen Hallenbadneubau als Alternative zu einer Sanierung des Altgebäudes verwaltungsintern im Rahmen einer Projektgruppe zu erarbeiten. Projektgruppensitzungen haben seinerzeit nicht stattgefunden.
Vor diesem Hintergrund hat sich die Verwaltung dann dazu entschlossen, alle weiteren Beratungen direkt mit der Politik im Arbeitskreis Bäder zu diskutieren. Auf die Einrichtung einer Projektgruppe ist seinerzeit verzichtet worden.
Um eine weitere Entwicklung des Prozesses gewährleisten zu können, wurde thematisch am Sachstand vor Einrichtung der Projektgruppe angeknüpft.
Es war vorgesehen, dem Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus im Herbst 2016 einen mit dem Arbeitskreis Bäder abgestimmten Vorschlag für einen Hallenbadneubau vorlegen zu können.
Zu diesem Zweck wurde die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen (Herrn Dipl..-Ing. Pelzer) beauftragt, um auf der Grundlage der dort vorliegenden Erkenntnisse
eine Badbedarfsberechnung, eine Kostenschätzung zu drei von der Verwaltung entwickelten Neubauvarianten sowie den bereits im Jahr 2013 ermittelten Aufwand für eine Renovierung des bestehenden Hallenbades
darzustellen und die Ergebnisse in der Sitzung des Arbeitskreises Bäder am 26.10.2016 zu präsentieren.
Die sich ergebenden Kostenschätzungen und Gebäudebeschreibungen dienen als Grundlage für die Gespräche im Arbeitskreis Bäder und sollen den politischen Gremien die Möglichkeit geben, sich auf einen Ausstattungsstandard für einen Hallenbadneubau – wie bereits 2015 geplant -- festlegen zu können.
Eine Stellungnahme des Kämmerers über die finanziellen Auswirkungen der Maßnahmen ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Der Arbeitskreis Bäder hat sich in seiner Sitzung am 26.10.2016 mit folgendem Ergebnis mit der Thematik auseinanderesetzt:
Die Mitglieder des Arbeitskreises einigen sich auf folgende weitere Vorgehensweise:
Es besteht Einigkeit darüber, dass eine Sanierung des Altgebäudes mit Blick auf die im Vergleich zu einem Neubau entstehenden hohen Sanierungskosten und die zu erwartenden geringen energetischen Auswirkungen nicht weiterverfolgt werden soll. Im Rahmen der Beratungen wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den dargestellten Neubaukosten um rd. 85% der Gesamtkosten handelt, da Kostenblöcke wie z. B. Herrichten/Erwerb Außengelände, Inneneinrichtung, Abrisskosten für den Altbau u. ä. nicht enthalten sind.
Grundlage für die weiteren Diskussionen soll die im Rahmen der Präsentation vorgestellte Neubauvariante II sein, die durch Hinzufügen bzw. Wegnahme von einzelnen Bestandteilen (Stichwort: Module) noch verändert werden kann.
Die vorgenannte Präsentation wird den Fraktionen kurzfristig von der Verwaltung als Diskussionsgrundlage zur Verfügung gestellt.
Die Ergebnisse dieser Fraktionsberatungen sollen in eine Sitzungsvorlage für die Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Tourismus am 16.11.2016 einfließen (Versand der Einladungen: 04.11.2016). Anlage/n:
Badbedarfsberechnung incl. Kostendarstellung von drei Neubauvarianten und Darstellung der Sanierungskosten für das bestehende Hallenbadgebäude
Stellungnahme des Kämmerers
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