Der Rat der Stadt nimmt a) die Information zur Entwicklung der
Einnahmen und Ausgaben im II. Quartal des Haushaltsjahres 2004 (Zeitraum 01.04.
bis 30.06.2004) b) die Controllingberichte zu den
Bauinvestitionen gem. Ziffer 6 der Richtlinien für die Durchführung von
Bauinvestitionscontrolling bzgl. des II. Quartals 2004 c)
den Bericht
der Verwaltung über die derzeitige Haushaltssituation und die Prüfung des
Erfordernisses der Aufstellung eines Nachtragshaushaltes zur Kenntnis.
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