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Herr Stubenrauch erläutert die
Kalkulation der Fäkaliengebühren. Die Werkleitung schlägt wie im Vorjahr vor,
auf den Defizitvortrag bei den “festen Gruben” zu verzichten. Ein
Defizitvortrag wäre mit einer Gebührenerhöhung bei den festen Gruben verbunden.
Die Fäkaliengebühren für die festen Gruben sind in Wermelskirchen insbesondere
im Vergleich zu den Abwassergebühren für Kleinkläranlagen und Kanalbenutzer
unverhältnismäßig hoch. Die Möglichkeiten einer gemeinsamen Kalkulation der
Fäkalien- mit den Kanalbenutzungsgebühren wird im Rahmen der Einführung einer
getrennten Niederschlagswassergebühr geprüft. Die Werkleitung wird im Laufe des
Jahres 2005 hierüber berichten. Der
Werksausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt
”Fäkalienabfuhr” für das Jahr 2005 zur Kenntnis und empfiehlt dem
Rat der Stadt zu beschließen: a)
die Fäkaliengebühren ab dem 01.01.2005 wie folgt: Sammelgruben (je cbm Frischwasser) 7,98
€ (unverändert) Kleinkläranlagen (je cbm Schmutzwasser) 58,87
€ (bisher 67,44 €) Sondereinsätze (je Stunde) 70,00
€ (unverändert) Kleineinleiterabgabe (je Einwohner) 23,00
€ (unverändert), b)
die 8.
Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995 in der vorgelegten Fassung. Ein Exemplar
der 8. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des
Rates als Anlage beizufügen. Der Beschluss wird bei 1 Gegenstimme
(Bündnis 90/Grüne) gefasst. |
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