Auszug - Gebührenkalkulation 2005 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 8. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995  

 
 
1. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Werksausschusses Städtischer Abwasserbetrieb
TOP: Ö 8
Gremium: Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 01.12.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0234/2004 Gebührenkalkulation 2005 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 8. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995
   
 
Status:öffentlich  
Aktenzeichen:20/910-92/2Bezüglich:
RAT/0243/2003
Federführend:Städtischer Abwasserbetrieb Bearbeiter/-in: Betke, Hiltrud
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Stubenrauch erläutert die Kalkulation der Fäkaliengebühren

Herr Stubenrauch erläutert die Kalkulation der Fäkaliengebühren. Die Werkleitung schlägt wie im Vorjahr vor, auf den Defizitvortrag bei den “festen Gruben” zu verzichten. Ein Defizitvortrag wäre mit einer Gebührenerhöhung bei den festen Gruben verbunden. Die Fäkaliengebühren für die festen Gruben sind in Wermelskirchen insbesondere im Vergleich zu den Abwassergebühren für Kleinkläranlagen und Kanalbenutzer unverhältnismäßig hoch. Die Möglichkeiten einer gemeinsamen Kalkulation der Fäkalien- mit den Kanalbenutzungsgebühren wird im Rahmen der Einführung einer getrennten Niederschlagswassergebühr geprüft. Die Werkleitung wird im Laufe des Jahres 2005 hierüber berichten.

 

Der Werksausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt ”Fäkalienabfuhr” für das Jahr 2005 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt zu beschließen:

 

a)      die Fäkaliengebühren ab dem 01.01.2005 wie folgt:

 

Sammelgruben (je cbm Frischwasser)                                        7,98 €  (unverändert)

Kleinkläranlagen (je cbm Schmutzwasser)                                58,87 €  (bisher 67,44 €)

Sondereinsätze (je Stunde)                                                        70,00 €  (unverändert)

Kleineinleiterabgabe (je Einwohner)                                           23,00 €  (unverändert),

 

b)      die  8. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995 in der vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der 8. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

 

Der Beschluss wird bei 1 Gegenstimme (Bündnis 90/Grüne) gefasst.