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Herr Stubenrauch weist darauf hin,
dass im Beschlussvorschlag und in der Anlage “Nachtragssatzung” die
19. Nachtragssatzung der Abwassersatzung und nicht die 18. Nachtragssatzung zur
Beschlussfassung ansteht. Frau Loepp befürwortet die Entwicklung
des kalkulatorischen Zinssatzes, der sich positiv auf die Gebühren für den
Bürger auswirkt. Herr Fürsich hält eine moderate
Anpassung der Gebühr für angebracht. Der
Werksausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt
”Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer” für das Jahr 2005 zur
Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt zu beschließen: a)
die Kanalbenutzungsgebühren ab dem 01.01.2005 wie folgt: Vollanschluss (je cbm) 4,06
€ (bisher 3,86 €) Teilanschluss Schmutzwasser (je cbm) 2,65
€ (bisher 2,53 €) Teilanschluss Niederschlagswasser (je cbm) 1,41 € (bisher 1,33 €), b)
die 19.
Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung
und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen vom
10.07.1987 in der vorgelegten Fassung, c)
den Rücklagen zur Vermeidung einer weiteren
Gebührenerhöhung einen Betrag in Höhe von 300.000 € zu entnehmen. Ein Exemplar
der 19. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung
des Rates als Anlage beizufügen. Der Beschluss wird bei 1 Enthaltung
(Bündnis 90/Grüne) gefasst. |
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