Auszug - Gebührenkalkulation 2005 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" sowie 18. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen vom 10.07.1987  

 
 
1. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Werksausschusses Städtischer Abwasserbetrieb
TOP: Ö 7
Gremium: Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 01.12.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0235/2004 Gebührenkalkulation 2005 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" sowie 18. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen vom 10.07.1987
   
 
Status:öffentlich  
Aktenzeichen:20/910-92/2Bezüglich:
RAT/0239/2003
Federführend:Städtischer Abwasserbetrieb Bearbeiter/-in: Betke, Hiltrud
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Stubenrauch weist darauf hin, dass im Beschlussvorschlag die 19

Herr Stubenrauch weist darauf hin, dass im Beschlussvorschlag und in der Anlage “Nachtragssatzung” die 19. Nachtragssatzung der Abwassersatzung und nicht die 18. Nachtragssatzung zur Beschlussfassung ansteht.

Frau Loepp befürwortet die Entwicklung des kalkulatorischen Zinssatzes, der sich positiv auf die Gebühren für den Bürger auswirkt.

Herr Fürsich hält eine moderate Anpassung der Gebühr für angebracht.

 

Der Werksausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt ”Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer” für das Jahr 2005 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt zu beschließen:

 

a)      die Kanalbenutzungsgebühren ab dem 01.01.2005 wie folgt:

 

Vollanschluss (je cbm)                                                                 4,06 €  (bisher 3,86 €)

Teilanschluss Schmutzwasser (je cbm)                                      2,65 €  (bisher 2,53 €)

Teilanschluss Niederschlagswasser (je cbm)                             1,41 €  (bisher 1,33 €),

 

b)      die  19. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasser­beseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen vom 10.07.1987 in der vorgelegten Fassung,

 

c)      den Rücklagen zur Vermeidung einer weiteren Gebührenerhöhung einen Betrag in Höhe von 300.000 € zu entnehmen.

 

Ein Exemplar der 19. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

 

 

Der Beschluss wird bei 1 Enthaltung (Bündnis 90/Grüne) gefasst.

 

Herr Stubenrauch weist darauf hin, dass im Beschlussvorschlag die 19