Vorlage - RAT/0235/2004  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2005 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" sowie 18. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen vom 10.07.1987
Status:öffentlich  
Aktenzeichen:20/910-92/2Bezüglich:
RAT/0239/2003
Federführend:Städtischer Abwasserbetrieb Bearbeiter/-in: Betke, Hiltrud
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Vorberatung
01.12.2004 
1. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Werksausschusses Städtischer Abwasserbetrieb ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
13.12.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Gebührenkalkulation 2005 (Anlage 1) PDF-Dokument
18. Nachtragsatzung (Anlage 2) PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt “Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer” für das Jahr 2005 zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt beschließt

 

a)      die Kanalbenutzungsgebühren ab dem 01.01.2005 wie folgt:

 

Vollanschluss (je cbm)                                                                 4,06 €  (bisher 3,86 €)

Teilanschluss Schmutzwasser (je cbm)                                      2,65 €  (bisher 2,53 €)

Teilanschluss Niederschlagswasser (je cbm)                             1,41 €  (bisher 1,33 €),

 

b)      die  18. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasser­beseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen vom 10.07.1987 in der vorgelegten Fassung,

 

c)      den Rücklagen zur Vermeidung einer weiteren Gebührenerhöhung einen Betrag in Höhe von 300.000 € zu entnehmen.

 

Ein Exemplar der 18. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2005 für den Gebührenhaushalt "Abwasserbesei­tigung für Kanalbenutzer" vor.

 

Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Gebühren bilden das Kommunalabgabengesetz (KAG NW), das Abwasserabgabengesetz (AbwAG NW), das Landeswassergesetz (LWG NW) sowie die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen. Die Kostenrechnende Einrichtung soll  gem. den Vorschriften des Kommunalabgaben­gesetzes für das Land Nordrhein‑Westfalen ausgegli­chen gestaltet sein.

 

Im Rahmen der “Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer” werden u. a. folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten:

 

·         Unterhaltung und Betrieb des Kanalnetzes,

 

·         Unterhaltung und Betrieb der Sonderbauwerke,

 

·         Behandlung der Abwässer in einer Kläranlage (Umlage Wupperverband).

 

Der Gebührenausgleich kann nur durch eine Gebührenerhöhung um 5 % (Vollanschluss) bei gleichzeitiger Rücklagenentnahme in Höhe von 300.000 € erreicht werden. Die Gebühren ändern sich gegenüber den zum 01.01.2004 festgesetzten Gebühren wie folgt:

 

Einsatzart

Gebühren ab 01.01.2004

Gebühren ab 01.01.2005

Veränderung

Vollanschluss

3,86 €

4,06 €

+ 0,20 €

Teilanschluss Schmutzwasser

2,53 €

2,65 €

+ 0,12 €

Teilanschluss Niederschlagswasser

1,33 €

1,41 €

+ 0,08 €

 


Entsprechend dem Kommunalabgabengesetz sind Kostenüber- bzw. Kostenunter­deckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Für die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages ist auf das betriebs­wirtschaftliche Ergebnis abzustellen. Der Städtische Abwasserbetrieb führt einen Nachweis der vorzutragenden Überschüsse/Defizite.

 

Der Bestand des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat sich in den letzten 5 Jahren wie folgt entwickelt:

 

Bestand                                                                                                                                 Euro  

31.12.1999                                                                                                                                                                                                                                           1.025.473

31.12.2000                                                                                                                                                                                                                                           1.308.408

31.12.2001                                                                                                                                                                                                                                           1.316.470

31.12.2002                                                                                                                                                                                                                                           1.233.532

31.12.2003                                                                                                                                                                                                                                              883.889

 

Gemäß den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes soll das Defizit des Jahres 2002 in Höhe von 114.072 € spätestens in der Kalkulation 2005 und das Defizit des Jahres 2003 von 368.453 € spätestens in der Kalkulation 2006 ausgeglichen werden. Nach Verrechnung der Defizite 2002 und 2003 mit dem Überschuss des Jahres 2000 und entsprechender Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage sind in den Kalkulationen 2005 und 2006 keine Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen aus Vorjahren zu berücksichtigen.

 

Die Gebührenkalkulation basiert auf den Beschlüssen des Rates der Stadt vom 29.10.2001 zur “Einführung eines getrennten Abwassergebühren-Maßstabes für Schmutz- und Regenwasser” und vom 17.12.2001 zur Gebührenkalkulation 2002. Die Gebührenkalkulation 2005 ist in ihrer Struktur gegenüber den Kalkulationen seit dem Jahr 2002 unverändert. Der Straßenent­wässerungs­anteil, der in der Gebührenkalkulation 2002 mit 11,3 % (bis 2002 = 24 %) errechnet wurde, beträgt in der Kalkulation 2005 11,4 %. Die Rücklagenentnahme wird mit 300.000 € berücksichtigt (Vorjahr = 500.000 €).

 

Alle Ausgabe- und Einnahmepositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2005 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und  der Entwicklung in 2004 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Der Gebührenbedarf steigt um rd. 263.000 € (5 %). Bei nachfolgenden Ausgabepositionen ergeben sich erhebliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr:

 

·         Das Gutachten über die Ermittlung eines getrennten Abwassergebühren-Maßstabes für Schmutz- und Regenwasser kommt zu dem Schluss, dass die Einführung eines getrennten Gebührenmaßstabes aus Gründen der Rechtssicherheit zu empfehlen ist. Die Einführung der getrennten Niederschlagswassergebühr wird durch ein Ingenieurbüro betreut und durchgeführt. Zur Ermittlung der befestigten, an den Kanal angeschlossenen Grundstücksflächen  wurde im Frühjahr 2004 eine Überfliegung durchgeführt. Die Auswertung der Befliegungsdaten erfolgt Herbst 2004, so dass Anfang 2005 mit der Fragebogenaktion zur Ermittlung der befestigten Flächen, die Oberflächenwasser in den Kanal einleiten, begonnen werden kann. Im Wirtschaftsplan 2005 sind 140.000 € neu veranschlagt.  Die getrennte Niederschlagswassergebühr soll zum 01.01.2006 eingeführt werden.

 

·         Der SAW muss im Wirtschaftsjahr 2005 einmalig 32.000 € für die Nutzung des Liegenschaftskatasters an den Rheinisch-Bergischen Kreis zahlen. Die Nutzung des Liegenschaftskatasters ist für die Ermittlung der befestigten Flächen zur Einführung der getrennten Niederschlagswassergebühr erforderlich. Da das Kataster für die Datenpflege zukünftig permanent genutzt wird, sind ab dem Jahr 2006 laufende Gebühren an den Kreis zu entrichten.

 


·         Die Erstattungen an den Städtischen Haushalt werden jährlich überprüft und angepasst. Die Personalkosten steigen insbesondere, weil ab Mitte 2005 eine zusätzliche Verwaltungsstelle für die Einführung der getrennten Niederschlagswassergebühr eingeplant wurde. Die Verwaltung hat bereits im Vorfeld darauf hingewiesen, dass die Einführung der getrennten Niederschlags­wassergebühr mit zusätzlichem Personalaufwand verbunden ist. Es wird auf die Drucksachen-Nr. III/027/97 verwiesen. Durch die Stelle soll die Einführungsphase begleitet, Widerspruchsverfahren durchgeführt und die dauerhafte Datenpflege der Grundstücksflächen sichergestellt werden.

 

·         Die Kosten für die Unterhaltung der Entwässerungsanlagen, die Bewirt­schaft­ungs­kosten und die Geschäftsausgaben (u. a. Telefonkosten) erhöhen sich durch einen starken Anstieg der Betriebspunkte. Die Anzahl der Pumpwerke/Pumpstationen hat sich insbesondere durch die Kanalisierung im Einzugsbereich der Dhünntalsperre verdoppelt.

 

·         Im Wirtschaftsjahr 2005 werden die Kanalsanierungen im Einzugsbereich der Kläranlagen Dabringhausen und Leverkusen durchgeführt. Zusätzlich werden im Bereich der „Innenstadtsanierung“ Mittel eingeplant. Für punktuelle Sanierungen, die Unterhaltungsaufwand darstellen, sind 60.000 € eingeplant. Vermögenswirksame Kanalsanierungen in den Einzugsgebieten Dabringhausen und Leverkusen und Innenstadt sind im Vermögensplan berücksichtigt. Die Kosten hierfür werden in der Gebührenkalkulation durch entsprechende Abschreibungen berücksichtigt.

 

·         Die Kalkulatorischen Kosten steigen gegenüber dem Vorjahr um 90.000 € (+ 8 %) bei den  Abschreibungen und um 100.000  € (+ 8 %) bei den Zinsen. Dies ist auf die weitere Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes i. V. m. der Kommunalabwasser­verordnung zurückzuführen. Im Jahr 2004 wurden rd. 6,3 Mio. € und im Jahr 2005 rd. 4,9 Mio. € an Zugängen berücksichtigt. Hierbei handelt es sich um eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen, insbesondere in Außenbereichen von Wermelskirchen, Kanalsanierungen sowie um das “Projekt Große Dhünntalsperre”. Es wird auf die Anlage “Ermittlung der Kalkulatorischen Kosten” verwiesen.

 

·         Der Kalkulatorische Zinssatz wird weiterhin mit dem ab dem 01.01.2003 festgelegten Zinssatz von 5,0 % berechnet. Die Berechnung nach dem Durchschnitt der in den Jahren 1999 – 2003 aufgenommenen Darlehen ergibt einen Zins von 4,76 %. Da der durch­schnittliche Zinssatz aller Darlehen des SAW 5,20 % beträgt und der Kalkulatorische Zinssatz im Jahr 2003 bereits unter diesem Wert festgelegt wurde, wurde der Kalkula­torische Zinssatz des Vorjahres nicht weiter gesenkt, sondern beibehalten. Auf Dauer kann der Kalkulatorische Zinssatz nicht niedriger festgesetzt werden als der Durchschnitts­zins aller Darlehen, da dem SAW hierdurch Verluste entstehen.

 

·         Die Umlage an den Wupperverband einschließlich Abwasserabgabe für Schmutz­wasser steigt um 40.000 € (1,4 %). Es wurde von einer durchschnittlichen Steigerung der Verbandsumlage einschl. Abwasserabgabe von 0,7 % gem. Entwurf des Wirtschaftsplans des Wupperverbandes 2005 basierend auf den Wertzahlen des Jahres 2004 ausgegangen und eine Hochrechnung der angeschlossenen Einwohner für das Jahr 2005 durchgeführt.

 

·         Die Kostenerstattung des Wupperverbandes (Betriebskosten) erhöht sich durch den Fortschritt der Kanalbauten im Einzugsgebiet der „Großen Dhünntalsperre“. Der Wupperverband ist vertraglich verpflichtet, dem SAW die Betriebskosten zu erstatten.


Die gewichteten Frischwassermengen konnten in der Gebührenkalkulation 2005 um 45.000 cbm (3 %) erhöht werden. Dies ist möglich, nachdem die Abrechnung der BEW zum 30.04.2004 eine Erhöhung der Frischwassermengen gegenüber dem Vorjahr um rd. 50.000 cbm berücksichtigt und eine Nachzahlung für den Zeitraum 01.05.200330.04.2004 in Höhe von 226.828,61 € geleistet wurde.

 

Nach dem betriebswirtschaftlichen Ergebnis verbleiben nach den geplanten Rücklagenentnahmen für die Jahre 2004 und 2005 noch rd. 90.000 €, die für Zwecke der Gebührenminderung im Jahr 2006 eingesetzt werden können. Die Werkleitung geht davon aus, dass durch positive Entwicklungen im Wirtschaftsjahr 2004 die geplante Rücklagenentnahme von 500.000 € nicht in voller Höhe in Anspruch genommen werden muss, so dass im Rahmen der Gebührenkalkulation 2006 noch auf eine entsprechend höhere Rücklagenentnahme zurückgegriffen werden kann.

 

Im Rahmen der Gebührenkalkulation 2004 wurde bereits darauf hingewiesen, dass die geringe Rücklagenentnahme im Jahr 2005 und die fehlende Rücklagenentnahme in den Folgejahren zu weiteren Gebührenerhöhungen führen wird. Ohne Rücklagenentnahme hätte die Gebühr im Jahr 2004 bereits 4,22 € und im Jahr 2005 4,27 € für den Vollanschluss betragen. Die Gebührenerhöhung im Jahr 2005 würde ohne Rücklagenentnahme rd. 11 % betragen.

 

Bereits in der Sitzungsvorlage für die Gebührenkalkulation 2002 wurde unter Drucksachen-Nr. II/049/01 ausgeführt, dass langfristig weitere Erhöhungen notwendig sein werden. Durch die Umsetzung der Kommunal­abwasserverordnung und weiterer Kanalsanierungen werden erhebliche Investitionen im Kanalbereich getätigt, die zu einer Erhöhung der Kalkulatorischen Kosten und Betriebskosten führen. Hierzu hat die Werkleitung im Rahmen der Verabschiedung des Abwasserbeseitigungskonzeptes ausgeführt, dass je 1,0 Mio. DM Investitionssumme mit einer weiteren Erhöhung von rd. 0,03 DM (0,015 €) zu rechnen ist.

 

Die Berichte zur Betriebsabrechnung 2003 wurden dem Werksausschuss und den Fraktionen bereits zur Ver­fügung gestellt. Bezüglich der Erläuterungen zu den Abschlussergebnissen 2003 wird auf diese Berichte verwiesen.

Anlage/n:

Anlage/n:

 

·         Gebührenkalkulation für das Jahr 2005 (Anlage 1)

·         Entwurf der 18. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasser­beseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen vom 10.07.1987 (Anlage 2)

·         Ermittlung der Kalkulatorischen Kosten (Anlage 3)

·         Abschlussergebnis 2003 (Anlage 4)

·         Ermittlung der Kalkulatorischen Zinsen (Anlage 5)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gebührenkalkulation 2005 (Anlage 1) (41 KB) PDF-Dokument (12 KB)    
Anlage 2 2 18. Nachtragsatzung (Anlage 2) (30 KB) PDF-Dokument (6 KB)    
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Stammbaum:
RAT/0239/2003   Gebührenkalkulation 2004 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" sowie 17. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen vom 10.07.1987   Städtischer Abwasserbetrieb   BVO Abwasserbetrieb
RAT/0243/2003   Gebührenkalkulation 2004 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 7. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995   Städtischer Abwasserbetrieb   BVO Abwasserbetrieb
RAT/0234/2004   Gebührenkalkulation 2005 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 8. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995   Städtischer Abwasserbetrieb   BVO Abwasserbetrieb
RAT/0235/2004   Gebührenkalkulation 2005 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" sowie 18. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen vom 10.07.1987   Städtischer Abwasserbetrieb   BVO Abwasserbetrieb