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Beschlussvorschlag: Der Rat der
Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt
“Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer” für das Jahr 2005 zur
Kenntnis. Der Rat der Stadt beschließt a)
die Kanalbenutzungsgebühren ab dem 01.01.2005 wie folgt: Vollanschluss (je cbm) 4,06
€ (bisher 3,86 €) Teilanschluss Schmutzwasser (je cbm) 2,65
€ (bisher 2,53 €) Teilanschluss Niederschlagswasser (je cbm) 1,41 € (bisher 1,33 €), b)
die 18.
Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung
und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen vom
10.07.1987 in der vorgelegten Fassung, c)
den Rücklagen zur Vermeidung einer weiteren
Gebührenerhöhung einen Betrag in Höhe von 300.000 € zu entnehmen. Ein Exemplar
der 18. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung
des Rates als Anlage beizufügen. Sachverhalt: Der Städtische Abwasserbetrieb
Wermelskirchen legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das
Wirtschaftsjahr 2005 für den Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung für
Kanalbenutzer" vor. Rechtsgrundlagen für die Berechnung
der Gebühren bilden das Kommunalabgabengesetz (KAG NW), das
Abwasserabgabengesetz (AbwAG NW), das Landeswassergesetz (LWG NW) sowie die
Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss
der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen. Die Kostenrechnende
Einrichtung soll gem. den Vorschriften
des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein‑Westfalen ausgeglichen
gestaltet sein. Im Rahmen der
“Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer” werden u. a. folgende
Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten: ·
Unterhaltung
und Betrieb des Kanalnetzes, ·
Unterhaltung
und Betrieb der Sonderbauwerke, ·
Behandlung
der Abwässer in einer Kläranlage (Umlage Wupperverband). Der Gebührenausgleich kann nur durch eine Gebührenerhöhung
um 5 % (Vollanschluss) bei gleichzeitiger Rücklagenentnahme in Höhe von 300.000
€ erreicht werden. Die Gebühren ändern sich gegenüber den zum 01.01.2004
festgesetzten Gebühren wie folgt:
Entsprechend dem
Kommunalabgabengesetz sind Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen innerhalb von
3 Jahren auszugleichen. Für die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages ist
auf das betriebswirtschaftliche Ergebnis abzustellen. Der Städtische
Abwasserbetrieb führt einen Nachweis der vorzutragenden Überschüsse/Defizite. Der Bestand des
betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat sich in den letzten 5 Jahren wie folgt
entwickelt: Bestand Euro 31.12.1999
1.025.473 31.12.2000
1.308.408 31.12.2001
1.316.470 31.12.2002
1.233.532 31.12.2003
883.889 Gemäß den Vorschriften des
Kommunalabgabengesetzes soll das Defizit des Jahres 2002 in Höhe von 114.072 €
spätestens in der Kalkulation 2005 und das Defizit des Jahres 2003 von 368.453 €
spätestens in der Kalkulation 2006 ausgeglichen werden. Nach Verrechnung der
Defizite 2002 und 2003 mit dem Überschuss des Jahres 2000 und entsprechender
Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage sind in den Kalkulationen 2005 und
2006 keine Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen aus Vorjahren zu
berücksichtigen. Die Gebührenkalkulation basiert auf
den Beschlüssen des Rates der Stadt vom 29.10.2001 zur “Einführung eines
getrennten Abwassergebühren-Maßstabes für Schmutz- und Regenwasser” und
vom 17.12.2001 zur Gebührenkalkulation 2002. Die Gebührenkalkulation 2005 ist
in ihrer Struktur gegenüber den Kalkulationen seit dem Jahr 2002 unverändert.
Der Straßenentwässerungsanteil, der in der Gebührenkalkulation 2002 mit 11,3
% (bis 2002 = 24 %) errechnet wurde, beträgt in der Kalkulation 2005 11,4 %.
Die Rücklagenentnahme wird mit 300.000 € berücksichtigt (Vorjahr = 500.000
€). Alle Ausgabe- und Einnahmepositionen
der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2005
sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2004 geprüft und
entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Der Gebührenbedarf steigt um rd. 263.000
€ (5 %). Bei nachfolgenden Ausgabepositionen ergeben sich erhebliche
Veränderungen gegenüber dem Vorjahr: ·
Das
Gutachten über die Ermittlung eines getrennten Abwassergebühren-Maßstabes
für Schmutz- und Regenwasser kommt zu dem Schluss, dass die Einführung
eines getrennten Gebührenmaßstabes aus Gründen der Rechtssicherheit zu
empfehlen ist. Die Einführung der getrennten Niederschlagswassergebühr wird durch
ein Ingenieurbüro betreut und durchgeführt. Zur Ermittlung der befestigten, an
den Kanal angeschlossenen Grundstücksflächen
wurde im Frühjahr 2004 eine Überfliegung durchgeführt. Die Auswertung
der Befliegungsdaten erfolgt Herbst 2004, so dass Anfang 2005 mit der
Fragebogenaktion zur Ermittlung der befestigten Flächen, die Oberflächenwasser
in den Kanal einleiten, begonnen werden kann. Im Wirtschaftsplan 2005 sind 140.000
€ neu veranschlagt. Die getrennte
Niederschlagswassergebühr soll zum 01.01.2006 eingeführt werden. ·
Der
SAW muss im Wirtschaftsjahr 2005 einmalig 32.000 € für die Nutzung des
Liegenschaftskatasters an den Rheinisch-Bergischen Kreis zahlen. Die
Nutzung des Liegenschaftskatasters ist für die Ermittlung der befestigten
Flächen zur Einführung der getrennten Niederschlagswassergebühr erforderlich.
Da das Kataster für die Datenpflege zukünftig permanent genutzt wird, sind ab
dem Jahr 2006 laufende Gebühren an den Kreis zu entrichten. ·
Die
Erstattungen an den Städtischen Haushalt werden jährlich überprüft und
angepasst. Die Personalkosten steigen insbesondere, weil ab Mitte 2005 eine
zusätzliche Verwaltungsstelle für die Einführung der getrennten
Niederschlagswassergebühr eingeplant wurde. Die Verwaltung hat bereits im
Vorfeld darauf hingewiesen, dass die Einführung der getrennten Niederschlagswassergebühr
mit zusätzlichem Personalaufwand verbunden ist. Es wird auf die Drucksachen-Nr.
III/027/97 verwiesen. Durch die Stelle soll die Einführungsphase begleitet,
Widerspruchsverfahren durchgeführt und die dauerhafte Datenpflege der
Grundstücksflächen sichergestellt werden. ·
Die
Kosten für die Unterhaltung der Entwässerungsanlagen, die Bewirtschaftungskosten
und die Geschäftsausgaben (u. a. Telefonkosten) erhöhen sich durch
einen starken Anstieg der Betriebspunkte. Die Anzahl der
Pumpwerke/Pumpstationen hat sich insbesondere durch die Kanalisierung im
Einzugsbereich der Dhünntalsperre verdoppelt. ·
Im
Wirtschaftsjahr 2005 werden die Kanalsanierungen im Einzugsbereich der
Kläranlagen Dabringhausen und Leverkusen durchgeführt. Zusätzlich werden im
Bereich der „Innenstadtsanierung“ Mittel eingeplant. Für punktuelle
Sanierungen, die Unterhaltungsaufwand darstellen, sind 60.000 € eingeplant.
Vermögenswirksame Kanalsanierungen in den Einzugsgebieten Dabringhausen und
Leverkusen und Innenstadt sind im Vermögensplan berücksichtigt. Die Kosten
hierfür werden in der Gebührenkalkulation durch entsprechende Abschreibungen
berücksichtigt. · Die Kalkulatorischen Kosten steigen gegenüber dem Vorjahr um 90.000 € (+ 8 %) bei den Abschreibungen und um 100.000 € (+ 8 %) bei den Zinsen. Dies ist auf die weitere Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes i. V. m. der Kommunalabwasserverordnung zurückzuführen. Im Jahr 2004 wurden rd. 6,3 Mio. € und im Jahr 2005 rd. 4,9 Mio. € an Zugängen berücksichtigt. Hierbei handelt es sich um eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen, insbesondere in Außenbereichen von Wermelskirchen, Kanalsanierungen sowie um das “Projekt Große Dhünntalsperre”. Es wird auf die Anlage “Ermittlung der Kalkulatorischen Kosten” verwiesen. · Der Kalkulatorische Zinssatz wird weiterhin mit dem ab dem 01.01.2003 festgelegten Zinssatz von 5,0 % berechnet. Die Berechnung nach dem Durchschnitt der in den Jahren 1999 – 2003 aufgenommenen Darlehen ergibt einen Zins von 4,76 %. Da der durchschnittliche Zinssatz aller Darlehen des SAW 5,20 % beträgt und der Kalkulatorische Zinssatz im Jahr 2003 bereits unter diesem Wert festgelegt wurde, wurde der Kalkulatorische Zinssatz des Vorjahres nicht weiter gesenkt, sondern beibehalten. Auf Dauer kann der Kalkulatorische Zinssatz nicht niedriger festgesetzt werden als der Durchschnittszins aller Darlehen, da dem SAW hierdurch Verluste entstehen. · Die Umlage an den Wupperverband einschließlich Abwasserabgabe für Schmutzwasser steigt um 40.000 € (1,4 %). Es wurde von einer durchschnittlichen Steigerung der Verbandsumlage einschl. Abwasserabgabe von 0,7 % gem. Entwurf des Wirtschaftsplans des Wupperverbandes 2005 basierend auf den Wertzahlen des Jahres 2004 ausgegangen und eine Hochrechnung der angeschlossenen Einwohner für das Jahr 2005 durchgeführt. · Die Kostenerstattung des Wupperverbandes (Betriebskosten) erhöht sich durch den Fortschritt der Kanalbauten im Einzugsgebiet der „Großen Dhünntalsperre“. Der Wupperverband ist vertraglich verpflichtet, dem SAW die Betriebskosten zu erstatten. Die gewichteten Frischwassermengen konnten in der Gebührenkalkulation 2005 um 45.000 cbm (3 %) erhöht werden. Dies ist möglich, nachdem die Abrechnung der BEW zum 30.04.2004 eine Erhöhung der Frischwassermengen gegenüber dem Vorjahr um rd. 50.000 cbm berücksichtigt und eine Nachzahlung für den Zeitraum 01.05.2003 – 30.04.2004 in Höhe von 226.828,61 € geleistet wurde. Nach dem betriebswirtschaftlichen
Ergebnis verbleiben nach den geplanten Rücklagenentnahmen für die Jahre 2004
und 2005 noch rd. 90.000 €, die für Zwecke der Gebührenminderung im Jahr
2006 eingesetzt werden können. Die Werkleitung geht davon aus, dass durch
positive Entwicklungen im Wirtschaftsjahr 2004 die geplante Rücklagenentnahme
von 500.000 € nicht in voller Höhe in Anspruch genommen werden muss, so
dass im Rahmen der Gebührenkalkulation 2006 noch auf eine entsprechend höhere
Rücklagenentnahme zurückgegriffen werden kann. Im Rahmen der Gebührenkalkulation
2004 wurde bereits darauf hingewiesen, dass die geringe Rücklagenentnahme im
Jahr 2005 und die fehlende Rücklagenentnahme in den Folgejahren zu weiteren
Gebührenerhöhungen führen wird. Ohne Rücklagenentnahme hätte die Gebühr im Jahr
2004 bereits 4,22 € und im Jahr 2005 4,27 € für den Vollanschluss
betragen. Die Gebührenerhöhung im Jahr 2005 würde ohne Rücklagenentnahme rd. 11
% betragen. Bereits in der Sitzungsvorlage für die Gebührenkalkulation 2002 wurde unter Drucksachen-Nr. II/049/01 ausgeführt, dass langfristig weitere Erhöhungen notwendig sein werden. Durch die Umsetzung der Kommunalabwasserverordnung und weiterer Kanalsanierungen werden erhebliche Investitionen im Kanalbereich getätigt, die zu einer Erhöhung der Kalkulatorischen Kosten und Betriebskosten führen. Hierzu hat die Werkleitung im Rahmen der Verabschiedung des Abwasserbeseitigungskonzeptes ausgeführt, dass je 1,0 Mio. DM Investitionssumme mit einer weiteren Erhöhung von rd. 0,03 DM (0,015 €) zu rechnen ist. Die Berichte zur Betriebsabrechnung
2003 wurden dem Werksausschuss und den Fraktionen bereits zur Verfügung
gestellt. Bezüglich der Erläuterungen zu den Abschlussergebnissen 2003 wird auf
diese Berichte verwiesen. Anlage/n: ·
Gebührenkalkulation
für das Jahr 2005 (Anlage 1) ·
Entwurf der 18. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt
Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke
an die öffentlichen Abwasseranlagen vom 10.07.1987 (Anlage 2) ·
Ermittlung
der Kalkulatorischen Kosten (Anlage 3) ·
Abschlussergebnis
2003 (Anlage 4) ·
Ermittlung
der Kalkulatorischen Zinsen (Anlage 5)
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