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Beigeordneter Graef und Amtsleiter Stubenrauch
beantworten die Fragen der Stadtverordneten und informieren über das Ergebnis der am
24.11.2004 erfolgten Submission, welches noch mit dem Rechnungsprüfungsamt
abzustimmen ist. Der Vorschlag der Verwaltung über diese Vergabe im Rat der
Stadt am 13.12.2004 zu entscheiden, wird zugestimmt. Beigeordneter Graef teilt mit, dass die
versuchsweise erfolgte Übertragung der Reinigungspflicht auf Anlieger des
Rosenwegs mangels Teilnahme von einigen Anliegern gescheitert ist. Stadtverordneter Rehse regt an, die Satzung zu
überarbeiten, da die Reinigung zurzeit nicht bedarfsorientiert ausgeübt wird. Die Stadtverordneten Rehse, Burghoff und Opitz
regen an, seitens der Verwaltung zu prüfen, welche Straßen aus dem Kehrdienst
herausgenommen werden können. Stadtverordneter Allendorf hinterfragt die
Ausführung des Winterdienstes und die Verwaltung bittet um Rückmeldung, wenn
Versäumnisse festgestellt werden. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die
Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt “Straßenreinigung”
für das Jahr 2005 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt bei 1 Enthaltung
(Büfo) und 2 Gegenstimmen (WNK und UWG) a) die
Straßenreinigungsgebühren ab dem 01.01.2005 wie folgt festzusetzen: Kehr- und Winterdienst je lfd. Meter 2,35 € (bisher
2,15 €), nur Winterdienst je lfd. Meter 1,20
€ (bisher (1,10 €), b) der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt
dem Rat der Stadt bei 1 Enthaltung (Büfo) und 2 Gegenstimmen (WNK und UWG) die
22. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren vom 22.01.1980 zu beschließen. Ein Exemplar der 22. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift
über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.
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