Auszug - Gebührenkalkulation 2005 für die Kostenrechnende Einrichtung "Straßenreinigung" sowie 22. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 22.01.1980  

 
 
1. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 29.11.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0230/2004 Gebührenkalkulation 2005 für die Kostenrechnende Einrichtung "Straßenreinigung" sowie 22. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 22.01.1980
   
 
Status:öffentlich  
Aktenzeichen:20/910-92/2Bezüglich:
RAT/0220/2003
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Betke, Hiltrud
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt “Straßenreinigung” für das Jahr 2005

Beigeordneter Graef und Amtsleiter Stubenrauch beantworten die Fragen der Stadtverordneten

und informieren über das Ergebnis der am 24.11.2004 erfolgten Submission, welches noch mit dem Rechnungsprüfungsamt abzustimmen ist. Der Vorschlag der Verwaltung über diese Vergabe im Rat der Stadt am 13.12.2004 zu entscheiden, wird zugestimmt.

 

Beigeordneter Graef teilt mit, dass die versuchsweise erfolgte Übertragung der Reinigungspflicht auf Anlieger des Rosenwegs mangels Teilnahme von einigen Anliegern gescheitert ist.

 

Stadtverordneter Rehse regt an, die Satzung zu überarbeiten, da die Reinigung zurzeit nicht bedarfsorientiert ausgeübt wird.

 

Die Stadtverordneten Rehse, Burghoff und Opitz regen an, seitens der Verwaltung zu prüfen, welche Straßen aus dem Kehrdienst herausgenommen werden können.

 

Stadtverordneter Allendorf hinterfragt die Ausführung des Winterdienstes und die Verwaltung bittet um Rückmeldung, wenn Versäumnisse festgestellt werden.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt “Straßenreinigung” für das Jahr 2005 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt bei 1 Enthaltung (Büfo) und 2 Gegenstimmen (WNK und UWG)

 

a)         die Straßenreinigungsgebühren ab dem 01.01.2005 wie folgt festzusetzen:

Kehr- und Winterdienst je lfd. Meter                           2,35 € (bisher 2,15 €),

nur Winterdienst je lfd. Meter                                      1,20 € (bisher (1,10 €),

 

b)         der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt bei 1 Enthaltung (Büfo) und 2 Gegenstimmen (WNK und UWG) die 22. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 22.01.1980 zu beschließen.

 

Ein Exemplar der 22. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.