Vorlage - RAT/0230/2004  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2005 für die Kostenrechnende Einrichtung "Straßenreinigung" sowie 22. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 22.01.1980
Status:öffentlich  
Aktenzeichen:20/910-92/2Bezüglich:
RAT/0220/2003
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Betke, Hiltrud
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
29.11.2004 
1. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
13.12.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Gebührenkalkulation für das Jahr 2005 (Anlage 1) PDF-Dokument
Entwurf der 22. Nachtragssatzung (Anlage 2) PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt “Straßenreinigung” für das Jahr 2005 zur Kenntnis und beschließt

 

a)         die Straßenreinigungsgebühren ab dem 01.01.2005 wie folgt festzusetzen:

Kehr- und Winterdienst je lfd. Meter                           2,35 € (bisher 2,15 €),

nur Winterdienst je lfd. Meter                                      1,20 € (bisher (1,10 €),

 

b)         Rat der Stadt beschließt die 22. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 22.01.1980.

 

Ein Exemplar der 22. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2005 für die Kostenrechnenden Einrichtungen UA 675.0 "Kehr­dienst" und UA 675.1 "Winter­dienst" vor.

 

Rechtsgrundlage  für die Berechnung der Straßenreinigungsgebühren bilden das Straßen­reinigungs­gesetz NW in Verbindung mit dem KAG NW sowie die Straßenrei­nigungssatzung der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnende Einrichtung ist gem. den Vorschriften des Kommunal­­abgaben­gesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen  in der Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2004 ausgeglichen gestaltet.

 

Im Rahmen der Straßenreinigung werden folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren  abgegolten:

 

·         Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslage, bei Bundesstraßen, Landstraßen und Kreisstraßen nur der Ortsdurchfahrten, soweit die Reinigung nicht den angrenzenden Grundstückseigentümern übertragen ist.

 

·         Winterwartung­ auf den Fahrbahnen und Gehwegen, soweit die Reinigung nicht den angrenzenden Grundstückseigentümern übertragen ist.

 

Kehrdienst

 

Der Ausgleich  des  Gebührenhaushaltes  kann nur durch eine Gebührenerhöhung von 1,05 € je lfd. m auf 1,15 € je lfd. m erreicht werden. Eine Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage ist nicht möglich, da diese nach vollständiger Entnahme im Jahr 2002 aufgelöst wurde.

 

Entsprechend dem Kommunalabgabengesetz sind Kostenüber- bzw. Kostenunter­deckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Für die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages ist auf das betriebs­wirtschaftliche Ergebnis abzustellen. Die Stadt Wermelskirchen führt einen Nachweis der vorzutragenden Überschüsse/Defizite.

 

Der Bestand des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat sich in den letzten 5 Jahren wie folgt entwickelt:

 

Bestand                                                                                                                                 Euro

 


31.12.1999                                                                                                                          71.598

31.12.2000                                                                                                                          48.682

31.12.2001                                                                                                                          29.956

31.12.2002                                                                                                                          - 4.636

31.12.2003                                                                                                                        - 17.478    

 

Entsprechend den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes soll das Defizit des Jahres 2002 in Höhe von 35.554 € spätestens in der Kalkulation 2005 und das Defizit des Jahres 2003 von 12.841 € spätestens in der Kalkulation 2006 ausgeglichen werden. Nach Entnahme des vollständigen Rücklagenbestandes und Verrechnung mit verbliebenen Überschüssen aus Vorjahren verbleibt beim betriebswirtschaftlichen   Ergebnis  2002 ein Defizit von 4.636 €, welches spätestens in der Gebührenkalkulation 2005 auszugleichen ist. Für die Gebührenkalkulation 2006 ergibt sich ein Defizitvortrag in Höhe von 12.841 €.


Alle Ausgabe- und Einnahmepositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2005 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2004 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Gegenüber der Gebührenkalkulation 2004 ergeben sich folgende wesentliche Änderungen:

 

·                Die Unternehmerkosten wurden von 110.000 € auf 120.000 € erhöht. Die Erhöhung beruht auf einer Anpassung  an  das betriebswirtschaftliche Ergebnis 2003 in Höhe von 118.675,73 € und an die Hochrechnung für das Jahr 2004.

 

·                In der Gebührenkalkulation 2005 wurde der Vortrag eines Defizits aus dem Jahr 2002 in Höhe von 5.000 € berücksichtigt.

 

Der Straßenreinigungsvertrag wurde zum 01.07.2004 gekündigt. Zurzeit findet die europaweite Ausschreibung der Straßenreinigung statt. Nach Vorliegen des Submissionsergebnisses wird die Verwaltung darüber informieren, ob dieses Auswirkungen auf die Gebührenkalkulation 2005 hat und ggf. die Gebührenkalkulation anpassen.

 

Winterdienst

 

Der Ausgleich  des  Gebührenhaushaltes  kann nur durch eine Gebührenerhöhung von 1,10 € je lfd. m auf 1,20 € je lfd. m erreicht werden. Eine Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage ist nicht möglich, da diese nach vollständiger Entnahme im Jahr 1999 aufgelöst wurde.

 

Der Bestand des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat sich in den letzten 5 Jahren wie folgt entwickelt:

 

Bestand                                                                                                                                 Euro

 

 

 

 


31.12.1999                                                                                                                        -49.432

31.12.2000                                                                                                                        -42.280

31.12.2001                                                                                                                        -25.109

31.12.2002                                                                                                                       - 56.430

31.12.2003                                                                                                                        -38.709

 

Entsprechend den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes ist das Defizit des Jahres 2002 in Höhe von 31.321 € spätestens in der Kalkulation 2005 und der Überschuss des Jahres 2003 von 17.721 € spätestens in der Kalkulation 2006 auszugleichen. Nachdem  der Überschuss des Jahres 2003 mit Defiziten aus Vorjahren verrechnet wurde, verbleibt ein Defizit in Höhe von 38.709 €, das spätestens in der Kalkulation 2005 zu berücksichtigen wäre.  In der Gebührenkalkulation  2004  wurde  hierfür  zwar  bereits  ein  Defizitvortrag in Höhe von 25.000 € berücksichtigt, der sich aber bedingt durch erhebliche Kostensteigerungen beim Winterdienst im Jahre 2005 nicht realisieren lässt. In der Gebührenkalkulation 2005  wurde daher nochmals ein Defizitvortrag in Höhe von 25.000 € berücksichtigt. Auf den Vortrag der verbleibenden Differenz in Höhe von 13.709 € wird zu Gunsten der Gebührenpflichtigen verzichtet.

 

Alle Ausgabe- und Einnahmepositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2005 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2004 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen.

 


Gegenüber der Gebührenkalkulation 2004 ergibt sich eine erhebliche Erhöhung der Unternehmerkosten von 60.000 € auf 100.000 €. Die Unternehmerkosten haben sich in den Jahren 2002 und 2003 nach dem betriebswirtschaftlichen Ergebnis von 86.000 € auf 91.000 € erhöht. Im Haushaltsjahr 2004 zeichnet sich eine erheblich Überschreitung des Haushaltsansatzes für die Unternehmerkosten ab. Im Jahr 2004 wurden bereits 170.000 € verausgabt. Dieses ist einerseits auf die Witterungslage im Winter 2003/2004 zurückzuführen, zum anderen entstehen Mehrkosten durch die Neuausschreibung und Vergabe der „Kleinen Rufbereitschaft“. Nachdem sich der bisherige Unternehmer nicht mehr an der Ausschreibung beteiligt hat, wurde die „Kleine Rufbereitschaft“ an den günstigsten Bieter vergeben. Durch geänderte Strukturen der Unternehmerleistung der „Kleinen Rufbereitschaft“ wurde eine Verbesserung der Winterreinigung auf Gehwegen usw. erreicht, die allerdings mit einer erheblichen Verteuerung verbunden ist.

 

Sämtliche Einnahmen und Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Baubetriebshof stehen, werden seit dem Jahr 2003 im UA 771.0 zusammengefasst. Durch diese Zentralisierung ist ein besserer Überblick des Ressourcenverbrauchs des Bauhofes gegeben. Die Inneren Verrechnungen für Leistungen des Bauhofes werden ebenfalls zentral vom UA 771.0 in die betreffenden Unterabschnitte verbucht. Die Innere Verrechnung für die Arbeitsleistungen des Bauhofes enthält auch die Kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen und die Gebrauchs­gegenstände. Die Innere Verrechnung für den Bauhof wurde für das Jahr 2005 an den Durchschnitt der Arbeitsstunden für den Winterdienst der letzten drei Jahre und an die aktuellen Personal- und Sachkosten des Bauhofes angepasst.

 

Die Begründungen zur Änderung des Straßenverzeichnisses sind aus Anlage 3 ersichtlich.

 

Die Berichte zur Betriebsabrechnung 2003 wurden den Fraktionen bereits zur Ver­fügung gestellt. Bezüglich der Erläuterungen zu den Abschlussergebnissen 2003 wird auf diese Berichte verwiesen.

Anlage/n:

Anlage/n:

 

·         Gebührenkalkulation für das Jahr 2005 (Anlage 1)

·         Entwurf der 22. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 22.01.1980 (Anlage 2)

·         Begründungen zur Änderung des Straßenverzeichnisses (Anlage 3)

·         Abschlussergebnis 2003 "Kehrdienst"  (Anlage 4)

·         Abschlussergebnis 2003 "Winterdienst"  (Anlage 5)

·         Auszug aus dem Haushaltsplanentwurf 2005 – UA 675.0 „Kehrdienst“ (Anlage 6)

·         Auszug aus dem Haushaltsplanentwurf 2005 – UA 675.1 „Winterdienst“ (Anlage 7)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gebührenkalkulation für das Jahr 2005 (Anlage 1) (32 KB) PDF-Dokument (9 KB)    
Anlage 2 2 Entwurf der 22. Nachtragssatzung (Anlage 2) (36 KB) PDF-Dokument (8 KB)    
Stammbaum:
RAT/0220/2003   Gebührenkalkulation 2004 für die Kostenrechnende Einrichtung "Straßenreinigung" sowie 21. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 22.01.1980   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/0224/2003   Gebührenkalkulation 2004 für die Kostenrechnenden Einrichtungen "Wochenmärkte" und "Jahrmärkte"   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/0225/2003   Gebührenkalkulation 2004 für die Kostenrechnende Einrichtung "Bestattungswesen"   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/0227/2003   Gebührenkalkulation 2004 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung"   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/0231/2004   Gebührenkalkulation 2005 für die Kostenrechnende Einrichtung "Bestattungswesen" sowie 19. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für das Beerdigungswesen auf den Friedhöfen der Stadt Wermelskirchen vom 17.03.1976   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/0226/2004   Gebührenkalkulation 2005 für die Kostenrechnenden Einrichtungen "Wochenmärkte" und "Jahrmärkte"   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/0230/2004   Gebührenkalkulation 2005 für die Kostenrechnende Einrichtung "Straßenreinigung" sowie 22. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 22.01.1980   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich