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Beschlussvorschlag: Der Rat der
Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt
“Straßenreinigung” für das Jahr 2005 zur Kenntnis und beschließt a) die
Straßenreinigungsgebühren ab dem 01.01.2005 wie folgt festzusetzen: Kehr- und
Winterdienst je lfd. Meter 2,35 € (bisher 2,15 €), nur
Winterdienst je lfd. Meter 1,20
€ (bisher (1,10 €), b) Rat der
Stadt beschließt die 22. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung
und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 22.01.1980. Ein Exemplar der 22. Nachtragssatzung
ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage
beizufügen. Sachverhalt: Die Verwaltung legt mit dieser
Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2005 für die
Kostenrechnenden Einrichtungen UA 675.0 "Kehrdienst" und UA 675.1
"Winterdienst" vor. Rechtsgrundlage für die Berechnung der
Straßenreinigungsgebühren bilden das Straßenreinigungsgesetz NW in Verbindung
mit dem KAG NW sowie die Straßenreinigungssatzung der Stadt Wermelskirchen.
Die Kostenrechnende Einrichtung ist gem. den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes
für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2004 ausgeglichen gestaltet. Im Rahmen der Straßenreinigung
werden folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten: ·
Reinigung
der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze innerhalb der
geschlossenen Ortslage, bei Bundesstraßen, Landstraßen und Kreisstraßen nur der
Ortsdurchfahrten, soweit die Reinigung nicht den angrenzenden
Grundstückseigentümern übertragen ist. ·
Winterwartung
auf den Fahrbahnen und Gehwegen, soweit die Reinigung nicht den angrenzenden
Grundstückseigentümern übertragen ist. Kehrdienst Der Ausgleich des
Gebührenhaushaltes kann nur durch
eine Gebührenerhöhung von 1,05 € je lfd. m auf 1,15 € je lfd. m erreicht
werden. Eine Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage ist nicht möglich, da
diese nach vollständiger Entnahme im Jahr 2002 aufgelöst wurde. Entsprechend dem
Kommunalabgabengesetz sind Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen innerhalb von
3 Jahren auszugleichen. Für die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages ist
auf das betriebswirtschaftliche Ergebnis abzustellen. Die Stadt Wermelskirchen
führt einen Nachweis der vorzutragenden Überschüsse/Defizite. Der Bestand des
betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat sich in den letzten 5 Jahren wie folgt
entwickelt: Bestand Euro 31.12.1999 71.598 31.12.2000 48.682 31.12.2001 29.956 31.12.2002 - 4.636 31.12.2003 - 17.478 Entsprechend den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes
soll das Defizit des Jahres 2002 in Höhe von 35.554 € spätestens in der
Kalkulation 2005 und das Defizit des Jahres 2003 von 12.841 € spätestens
in der Kalkulation 2006 ausgeglichen werden. Nach Entnahme des vollständigen
Rücklagenbestandes und Verrechnung mit verbliebenen Überschüssen aus Vorjahren verbleibt
beim betriebswirtschaftlichen
Ergebnis 2002 ein Defizit von
4.636 €, welches spätestens in der Gebührenkalkulation 2005 auszugleichen
ist. Für die Gebührenkalkulation 2006 ergibt sich ein Defizitvortrag in Höhe
von 12.841 €. Alle Ausgabe- und Einnahmepositionen der Kostenrechnenden
Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2005 sorgfältig auf der
Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2004 geprüft und
entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Gegenüber der Gebührenkalkulation
2004 ergeben sich folgende wesentliche Änderungen: ·
Die
Unternehmerkosten wurden von 110.000 € auf 120.000 € erhöht. Die
Erhöhung beruht auf einer Anpassung an das betriebswirtschaftliche Ergebnis 2003 in
Höhe von 118.675,73 € und an die Hochrechnung für das Jahr 2004. ·
In
der Gebührenkalkulation 2005 wurde der Vortrag eines Defizits aus dem Jahr 2002
in Höhe von 5.000 € berücksichtigt. Der Straßenreinigungsvertrag wurde zum
01.07.2004 gekündigt. Zurzeit findet die europaweite Ausschreibung der
Straßenreinigung statt. Nach Vorliegen des Submissionsergebnisses wird die
Verwaltung darüber informieren, ob dieses Auswirkungen auf die
Gebührenkalkulation 2005 hat und ggf. die Gebührenkalkulation anpassen. Winterdienst Der Ausgleich des
Gebührenhaushaltes kann nur durch
eine Gebührenerhöhung von 1,10 € je lfd. m auf 1,20 € je lfd. m
erreicht werden. Eine Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage ist nicht
möglich, da diese nach vollständiger Entnahme im Jahr 1999 aufgelöst wurde. Der Bestand des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat
sich in den letzten 5 Jahren wie folgt entwickelt: Bestand Euro 31.12.1999 -49.432 31.12.2000 -42.280 31.12.2001 -25.109 31.12.2002 -
56.430 31.12.2003 -38.709 Entsprechend den Vorschriften des
Kommunalabgabengesetzes ist das Defizit des Jahres 2002 in Höhe von 31.321
€ spätestens in der Kalkulation 2005 und der Überschuss des Jahres 2003
von 17.721 € spätestens in der Kalkulation 2006 auszugleichen.
Nachdem der Überschuss des Jahres 2003 mit
Defiziten aus Vorjahren verrechnet wurde, verbleibt ein Defizit in Höhe von 38.709
€, das spätestens in der Kalkulation 2005 zu berücksichtigen wäre. In der Gebührenkalkulation 2004 wurde
hierfür zwar bereits
ein Defizitvortrag in Höhe von 25.000 €
berücksichtigt, der sich aber bedingt durch erhebliche Kostensteigerungen beim
Winterdienst im Jahre 2005 nicht realisieren lässt. In der Gebührenkalkulation
2005 wurde daher nochmals ein Defizitvortrag
in Höhe von 25.000 € berücksichtigt. Auf den Vortrag der verbleibenden
Differenz in Höhe von 13.709 € wird zu Gunsten der Gebührenpflichtigen
verzichtet. Alle Ausgabe- und Einnahmepositionen
der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2005
sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2004
geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Gegenüber der Gebührenkalkulation
2004 ergibt sich eine erhebliche Erhöhung der Unternehmerkosten von 60.000
€ auf 100.000 €. Die Unternehmerkosten haben sich in den Jahren
2002 und 2003 nach dem betriebswirtschaftlichen Ergebnis von 86.000 € auf
91.000 € erhöht. Im Haushaltsjahr 2004 zeichnet sich eine erheblich
Überschreitung des Haushaltsansatzes für die Unternehmerkosten ab. Im Jahr 2004
wurden bereits 170.000 € verausgabt. Dieses ist einerseits auf die
Witterungslage im Winter 2003/2004 zurückzuführen, zum anderen entstehen
Mehrkosten durch die Neuausschreibung und Vergabe der „Kleinen
Rufbereitschaft“. Nachdem sich der bisherige Unternehmer nicht mehr an
der Ausschreibung beteiligt hat, wurde die „Kleine Rufbereitschaft“
an den günstigsten Bieter vergeben. Durch geänderte Strukturen der Unternehmerleistung
der „Kleinen Rufbereitschaft“ wurde eine Verbesserung der
Winterreinigung auf Gehwegen usw. erreicht, die allerdings mit einer
erheblichen Verteuerung verbunden ist. Sämtliche Einnahmen und Ausgaben,
die im Zusammenhang mit dem Baubetriebshof stehen, werden seit dem Jahr 2003 im
UA 771.0 zusammengefasst. Durch diese Zentralisierung ist ein besserer
Überblick des Ressourcenverbrauchs des Bauhofes gegeben. Die Inneren
Verrechnungen für Leistungen des Bauhofes werden ebenfalls zentral vom UA 771.0
in die betreffenden Unterabschnitte verbucht. Die Innere Verrechnung für die
Arbeitsleistungen des Bauhofes enthält auch die Kalkulatorischen Abschreibungen
und Zinsen und die Gebrauchsgegenstände. Die Innere Verrechnung für den Bauhof
wurde für das Jahr 2005 an den Durchschnitt der Arbeitsstunden für den
Winterdienst der letzten drei Jahre und an die aktuellen Personal- und
Sachkosten des Bauhofes angepasst. Die Begründungen zur Änderung des Straßenverzeichnisses sind
aus Anlage 3 ersichtlich. Die Berichte zur Betriebsabrechnung
2003 wurden den Fraktionen bereits zur Verfügung gestellt. Bezüglich der
Erläuterungen zu den Abschlussergebnissen 2003 wird auf diese Berichte
verwiesen. Anlage/n: ·
Gebührenkalkulation
für das Jahr 2005 (Anlage 1) ·
Entwurf
der 22. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung
von Straßenreinigungsgebühren vom 22.01.1980 (Anlage 2) ·
Begründungen
zur Änderung des Straßenverzeichnisses (Anlage 3) ·
Abschlussergebnis
2003 "Kehrdienst" (Anlage 4) ·
Abschlussergebnis
2003 "Winterdienst" (Anlage 5) ·
Auszug
aus dem Haushaltsplanentwurf 2005 – UA 675.0 „Kehrdienst“
(Anlage 6) ·
Auszug
aus dem Haushaltsplanentwurf 2005 – UA 675.1 „Winterdienst“
(Anlage 7)
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