Auszug - Bildung eines Zukunftsausschusses  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 4
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 10.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:55 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0239/2018 Bildung eines Zukunftsausschusses
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen
 
Beschluss


Das Mitglied des Rates Herr Jochen Bilstein beantragt getrennte Abstimmung des Punktes 1.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich mit 45 Ja-Stimmen (15 CDU, 7 SPD, 5 Bündnis 90/Die Grünen, 5 Bürgerforum, 7 WNKUWG Freie Wähler, 3 FÜR Wermelskirchen, 2 FDP, Herr Karl Springer) bei 2 Nein-Stimmen (SPD) und 3 Enthaltungen (2 SPD; Herr Rainer Schneider) die Bildung eines „Zukunftsausschusses“ zum 01.01.2019.
     

1)      Der Rat der Stadt beschließt die Punkte 2 - 7 einmütig mit 47 Ja-Stimmen (15 CDU, 9 SPD, 5 Bündnis 90/Die Grünen, 5 Bürgerforum, 7 WNKUWG Freie Wähler, 3 Für Wermelskirchen, 2 FDP, Herr Karl Springer) bei 3 Enthaltungen (2 SPD, Herr Rainer Schneider)

2)       

  1. Der Rat der Stadt beschlit die Auflösung des bisherigen Arbeitskreises „Zukunft“ zum 31.12.2018.              
     
  2. Der Zukunftsausschuss hat eine Größe von 15 Mitgliedern. Für jedes Mitglied wird ein Stellvertreter bestellt.              
     
  3. Die Besetzung des Zukunftsausschusses erfolgt gem. § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen entsprechend der beiliegenden Besetzungsliste für die Mitglieder und stv. Mitglieder des Ausschusses. Der von Herrn Bürgermeister Rainer Bleek vorgenommene Losentscheid zwischen den Fraktionen von Bürgerforum und Bündnis 90/ Die Grünen entfällt auf die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und das stellvertretende Mitglied wird von der Fraktion Bürgerforum benannt.              
     
  4. Der Vorsitz des Ausschusses wird gem. § 58 Abs. 5 Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen an Herrn Mitglied des Rates Dirk Wartmann übertragen.              
     
  5. Der stv. Vorsitz des Ausschusses wird gem. § 58 Abs. 5 Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen an Herrn Mitglied des Rates Christian Klicki übertragen.             
     
  6. Die Aufgaben des Zukunftsausschusses werden in die „Zuständigkeitsordnung der Stadt Wermelskirchen über die Verteilung von Entscheidungsbefugnissen des Rates auf Ratsausschüsse“ aufgenommen. Hierzu ist durch Beschluss des Rates der Stadt eine Nachtragssatzung zu dieser Zuständigkeitsordnung zu beschließen.