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a) Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig das „Interkommunale, Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept Burscheid | Wermelskirchen 2030“. Es wird der mittelfristigen Entwicklung der Region Burscheid | Wermelskirchen zugrunde gelegt. Die aufgeführten Maßnahmen werden vom Grundsatz beschlossen. b) Die Kommunen Burscheid und Wermelskirchen vereinbaren, zur Umsetzung des interkommunalen, integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepts Burscheid | Wermelskirchen 2030 zusammenzuarbeiten.
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