Auszug - Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept (IEHK) Wermelskirchen Innenstadt 2030 Konzeptbeschluss und Antrag zum mittelfristigen Städtebauförderungsprogramm 2019 bis 2030 (Grundförderantrag) sowie Antrag zum Städtebauinvestitionsprogramm 2019  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 21
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 10.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:55 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0263/2018-1-1 Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept (IEHK) Wermelskirchen Innenstadt 2030

Konzeptbeschluss und

Antrag zum mittelfristigen Städtebauförderungsprogramm 2019 bis 2030 (Grundförderantrag) sowie

Antrag zum Städtebauinvestitionsprogramm 2019
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
0263/2018-1
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Hücker, Marion
 
Beschluss


 

Herr Mitglied des Rates Henning Rehse gibt für die Fraktion WNKUWG Freie Wähler folgende persönliche Erklärung zum Abstimmungsverhalten ab. Die Fraktion stimmt der Einzelmaßnahme Jungendfreizeitpark wegen der jetzigen Gesamtkosten in Höhen 750.000,00 € und der damit verbundenen Kostensteigerung nicht zu.

 

Herr Mitglied des Rates Jürgen Manderla beantragt getrennte Abstimmung.

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen nimmt das in die Sitzung eingebrachte "Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept Wermelskirchen Innenstadt 2030" zur Kenntnis und beschließt:

 

1. Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig das "Integrierte Entwicklungs- und Handlungs-konzept Wermelskirchen Innenstadt 2030" (s. Anlage 1). Es wird der mittelfristigen Entwicklung der Stadt Wermelskirchen zugrunde gelegt. Die aufgeführten Maßnahmen werden vom Grundsatz beschlossen.

 

2. Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einmütig bei 2 Enthaltungen (FDP), den Grundförderantrag zur Städtebauförderung für das mittelfristige Programm von 2019 bis 2030 (1. Stufe von 2019 bis 2025, 2. Stufe von 2026 bis 2030) mit den in Anlage 1 dargestellten Maßnahmen, Kosten und Realisierungszeiträumen und den Antrag für das Städtebauinvestitionsprogramm 2019 zu stellen. Für das Sdtebauinvestitionsprogramm 2019 werden die Maßnahme

 

- A.1 Jugendfreizeitpark und

- die Kosten für Steuerungsprozess und vorbereitende Planungsleistungen

       aufgenommen.

 

3.   Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der haushalterischen Umsetzbarkeit, dies gilt für das beigegte Konzept und den Grundförderantrag und den Antrag für das Städtebauinvestitionsprogramm 2019 auf der Basis der aufgeführten Eckpunkte.