1. Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Neufassung der Betriebssatzung der Stadt Wermelskirchen für den Städtischen Abwasserbetrieb Wermelskirchen in der vorgelegten Form (Anlage 2).
Die Neufassung der Betriebssatzung und die Dienstanweisung sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen.
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