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Die Fraktionsvorsitzenden
der WNK und UWG teilen mit, dass ihre Fraktionen an der Abstimmung nicht teilnehmen,
da eine weitere Beratung und Abstimmung im nichtöffentlichen Teil vorgesehen
ist. Auf Anfrage
verdeutlicht Beigeordneter Graef den Sachstand.
Der Rat der
Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt
“Straßenreinigung” für das Jahr 2005 zur Kenntnis und beschließt einstimmig
bei 8 Enthaltungen (5 WNK und 3 UWG) a) die
Straßenreinigungsgebühren ab dem 01.01.2005 wie folgt festzusetzen: Kehr- und
Winterdienst je lfd. Meter 2,35
€ (bisher 2,15 €), nur
Winterdienst je lfd. Meter 1,20
€ (bisher (1,10 €), b) Rat der
Stadt beschließt einstimmig bei 8 Enthaltungen (5 WNK und 3 UWG) die 22.
Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren vom 22.01.1980. Ein Exemplar der 22. Nachtragssatzung
ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen. |
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