Auszug - Gebührenkalkulation 2005 für die Kostenrechnende Einrichtung "Straßenreinigung" sowie 22. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 22.01.1980  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 8
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 13.12.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0230/2004 Gebührenkalkulation 2005 für die Kostenrechnende Einrichtung "Straßenreinigung" sowie 22. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 22.01.1980
   
 
Status:öffentlich  
Aktenzeichen:20/910-92/2Bezüglich:
RAT/0220/2003
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Betke, Hiltrud
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt “Straßenreinigung” für das Jahr 2005 zur Kenntnis

Die Fraktionsvorsitzenden der WNK und UWG teilen mit, dass ihre Fraktionen an der Abstimmung nicht teilnehmen, da eine weitere Beratung und Abstimmung im nichtöffentlichen Teil vorgesehen ist.

 

Auf Anfrage verdeutlicht Beigeordneter Graef den Sachstand.   

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt “Straßenreinigung” für das Jahr 2005 zur Kenntnis und beschließt einstimmig bei 8 Enthaltungen (5 WNK und 3 UWG)

 

a)         die Straßenreinigungsgebühren ab dem 01.01.2005 wie folgt festzusetzen:

Kehr- und Winterdienst je lfd. Meter                           2,35 € (bisher 2,15 €),

nur Winterdienst je lfd. Meter                                      1,20 € (bisher (1,10 €),

 

b)         Rat der Stadt beschließt einstimmig bei 8 Enthaltungen (5 WNK und 3 UWG) die 22. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 22.01.1980.

 

Ein Exemplar der 22. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.