Auszug - Gebührenkalkulation 2005 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" sowie 18. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen vom 10.07.1987  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 11
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 13.12.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0235/2004 Gebührenkalkulation 2005 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" sowie 18. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen vom 10.07.1987
   
 
Status:öffentlich  
Aktenzeichen:20/910-92/2Bezüglich:
RAT/0239/2003
Federführend:Städtischer Abwasserbetrieb Bearbeiter/-in: Betke, Hiltrud
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt “Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer” für das J

Amtsleiter Stubenrauch weist darauf hin, dass es sich um die 19. Nachtragssatzung handelt. Im Beschlussvorschlag und in der Satzung war irrtümlich die 18. Satzung angeführt. Er bittet um eine entsprechende Korrektur.

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt “Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer” für das Jahr 2005 zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig

 

a)      die Kanalbenutzungsgebühren ab dem 01.01.2005 wie folgt:

 

Vollanschluss (je cbm)                                                                 4,06 €  (bisher 3,86 €)

Teilanschluss Schmutzwasser (je cbm)                                      2,65 €  (bisher 2,53 €)

Teilanschluss Niederschlagswasser (je cbm)                             1,41 €  (bisher 1,33 €),

 

b)      die  19. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasser­beseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen vom 10.07.1987 in der vorgelegten Fassung,

 

c)      den Rücklagen zur Vermeidung einer weiteren Gebührenerhöhung einen Betrag in Höhe von 300.000 € zu entnehmen.

 

Ein Exemplar der 19. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.