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Amtsleiter
Stubenrauch weist darauf hin, dass es sich um die 19. Nachtragssatzung handelt.
Im Beschlussvorschlag und in der Satzung war irrtümlich die 18. Satzung
angeführt. Er bittet um eine entsprechende Korrektur. Der Rat der
Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt
“Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer” für das Jahr 2005 zur
Kenntnis. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig a)
die Kanalbenutzungsgebühren ab dem 01.01.2005 wie folgt: Vollanschluss (je cbm) 4,06
€ (bisher 3,86 €) Teilanschluss Schmutzwasser (je cbm) 2,65
€ (bisher 2,53 €) Teilanschluss Niederschlagswasser (je cbm) 1,41 € (bisher 1,33 €), b)
die 19.
Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung
und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen vom
10.07.1987 in der vorgelegten Fassung, c)
den Rücklagen zur Vermeidung einer weiteren
Gebührenerhöhung einen Betrag in Höhe von 300.000 € zu entnehmen. Ein Exemplar
der 19. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung
des Rates als Anlage beizufügen. |
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