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Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Bestattungswesen“ für das Jahr 2020 zur Kenntnis und beschließt einstimmig zum 01.01.2020 die beigefügte Gebührenkalkulation. a. die Gebühren für das Bestattungswesen entsprechend den vorgelegten Änderungen zum Gebührentarif zur Gebührensatzung für das Beerdigungswesen auf den Friedhöfen der Stadt Wermelskirchen ab dem 01.01.2020 zu ändern sowie
Ein Exemplar der 26. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.
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