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a) Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, das Verfahren zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts der Stadt Wermelskirchen einzuleiten.
b) Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, mit dem vorliegenden Entwurf die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
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