Auszug - 48. Änderung des Flächennutzungsplans "SO Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen"; Beschluss der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 24
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 16.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0206/2019 48. Änderung des Flächennutzungsplans "SO Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen";
Beschluss der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Röthling, Bernd
 
Beschluss


Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, nach Vorliegen einer positiven landesplanerischen Stellungnahme die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 48. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Parallel dazu sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.