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a) Der Rat der Stadt beschließt einstimmig den Geltungsbereich für die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wermelskirchen „Hinter dem Hofe“ zu ändern und den Aufstellungsbeschluss entsprechend zu erneuern. Der neue Geltungsbereich ist aus der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Planzeichnung (Anlage 1) zu ersehen.
b) Der Rat der Stadt beschließt einstimmig den Geltungsbereich für den Bebauungsplan Nr. 85 „Hinter dem Hofe“ zu ändern und den Aufstellungsbeschluss entsprechend zu erneuern. Der neue Geltungsbereich ist aus der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Planzeichnung (Anlage 2) zu ersehen.
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung einstimmig zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB, sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
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