Auszug - Plangebiet "Hinter dem Hofe": a) Erneuerung des Aufstellungsbeschlusses für die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes b) Erneuerung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 85 c) Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 26
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 16.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0192/2019 Plangebiet "Hinter dem Hofe":
a) Erneuerung des Aufstellungsbeschlusses für die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes
b) Erneuerung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 85
c) Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Becker, Marion
 
Beschluss


 

a)      Der Rat der Stadt beschließt einstimmig den Geltungsbereich für die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wermelskirchen „Hinter dem Hofe“ zu ändern und den Aufstellungsbeschluss entsprechend zu erneuern. Der neue Geltungsbereich ist aus der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Planzeichnung (Anlage 1) zu ersehen.

 

b)      Der Rat der Stadt beschließt einstimmig den Geltungsbereich für den Bebauungsplan Nr. 85 „Hinter dem Hofe“ zu ändern und den Aufstellungsbeschluss entsprechend zu erneuern. Der neue Geltungsbereich ist aus der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Planzeichnung (Anlage 2) zu ersehen.

 

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung einstimmig zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB, sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen.