Auszug - Gebührenkalkulation 2020 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst"  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 12
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 16.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0221/2019 Gebührenkalkulation 2020 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst"
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Schulz, Claudia
 
Beschluss


Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungs­dienst“ für das Jahr 2020 zur Kenntnis.

 

Der Rat beschließt einstimmig

 

a)      die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2020 wie folgt:

Krankentransportwagen (KTW) je Transport  214,00 € (unverändert)
Rettungstransportwagen (RTW) je Einsatz  340,00 € (bisher 402,00 €)
Notarztfahrzeug (NEF) je Einsatz   250,00 € (bisher 227,00 €)
Notarzt je Einsatz      209,52 € (unverändert)
KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km)     1,50 € (unverändert)
 

b)      die 18. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.
 

Ein Exemplar der 18. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.