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Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ für das Jahr 2020 zur Kenntnis und beschließt einstimmig zum 01.01.2020: a) die Gebühren
Schmutzwasser 3,24 € Niederschlagswasser 1,33 € Durchleitungsgebühr 2,12 €
b) dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Kanalbenutzer) einen Betrag in Höhe von 597.200 € zu entnehmen
c) die 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung, Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren (Abwasserbeseitigungssatzung ABS) vom 12.12.2017
Ein Exemplar der 2. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.
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