Auszug - Gebührenkalkulation 2020 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" sowie 2. Nachtragssatzung  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 15
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 16.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0214/2019 Gebührenkalkulation 2020 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" sowie 2. Nachtragssatzung
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Städtischer Abwasserbetrieb - Verwaltung Bearbeiter/-in: Blohm, Doreen
 
Beschluss


Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ für das Jahr 2020 zur Kenntnis und beschließt einstimmig zum 01.01.2020:

 a)      die Gebühren

     

   Schmutzwasser    3,24 €

   Niederschlagswasser   1,33 €

   Durchleitungsgebühr   2,12

 

 b)      dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Kanalbenutzer) einen Betrag in                   Höhe von 597.200 € zu entnehmen

 

 c)      die 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die                     Abwasserbeseitigung, Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren                                  (Abwasserbeseitigungssatzung ABS) vom 12.12.2017

 

Ein Exemplar der 2. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.