Der Rat nimmt die Erhöhung des Gesamtausgabebedarfes bei der Beschaffung von Fahrzeugen für die Feuerwehr um 259.304,73 € auf 1.759.304,73 € § 24 Abs. 2 GemHVO zur Kenntnis.
Die Mehrausgaben in Höhe von 259.304,73 € werden 2021 fällig.