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Das Mitglied des Rates Herr Henning Rehse beantragt, die Kosten für die Anlieferung von Sperrmüll zum Wertstoffhof mit 10 € für Sperrmüll (bis 3 cbm) zu berechnen und die Annahme von Grünabfällen auf dem Wertstoffhof (bis 3 cbm) kostenlosen anzunehmen. Dieser Antrag wird mehrheitlich mit 41 Ja-Stimmen 17 (CDU), 8 (SPD), 5 (Bürgerforum), 2 (FDP), 2 (FÜR Wermelskirchen), 7 (WNKUWG Freie Wähler) und 7 Nein-Stimmen (5 Bündnis 90/Die Grünen), 1 (SPD), 1 (Bürgermeister Rainer Bleek) bei 1 Enthaltung (FDP) angenommen.
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, zum 01.01.2020 die vorgelegte Gebührenkalkulation sowie die 6. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2014.
Danach werden die Gebühren je Liter wie folgt festgesetzt:
a) Kommunaler Siedlungsabfall 2,22 € (2019: 2,05 €/ + 0,17 €)
davon
Restabfall 2,07 € (2019: 1,91 € / + 0,16 €)
Papierabfall 0,15 € (2019: 0,14 € / + 0,01 €)
b) Bioabfall 1,02 € (2019: 0,94 € / + 0,08 €)
c) Gewerbeabfall (Restabfall) 2,07 € (2019: 1,91 € / + 0,16 €)
Die Kosten für die Anlieferung folgender Abfälle zum Wertstoffhof in die Albert-Einstein-Str. 26-28 betragen:
10 € für Sperrmüll (bis 3 cbm)
Ein Exemplar der 6. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.
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