Auszug - Gebührenkalkulation 2020 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung"  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 13
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 16.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0230/2019-1 Gebührenkalkulation 2020 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung"
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
0230/2019
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Kulartz, Rüdiger
 
Beschluss


Das Mitglied des Rates Herr Henning Rehse beantragt, die Kosten für die Anlieferung von Sperrmüll zum Wertstoffhof mit 10 € für Sperrmüll (bis 3 cbm) zu berechnen und die Annahme von Grünabfällen auf dem Wertstoffhof (bis 3 cbm) kostenlosen anzunehmen.

Dieser Antrag wird mehrheitlich mit 41 Ja-Stimmen 17 (CDU), 8 (SPD), 5 (Bürgerforum), 2 (FDP), 2 (FÜR Wermelskirchen), 7 (WNKUWG Freie Wähler) und 7 Nein-Stimmen (5 Bündnis 90/Die Grünen), 1 (SPD), 1 (Bürgermeister Rainer Bleek) bei 1 Enthaltung (FDP) angenommen.

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, zum 01.01.2020 die vorgelegte Gebührenkalkulation sowie die 6. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2014.

 

Danach werden die Gebühren je Liter wie folgt festgesetzt:

 

a) Kommunaler Siedlungsabfall    2,22 €   (2019: 2,05 €/ + 0,17 €)

 

    davon

 

Restabfall               2,07 €  (2019: 1,91 € / + 0,16 €)

 

Papierabfall            0,15 €  (2019: 0,14 € / + 0,01 €)

 

 

b) Bioabfall       1,02 €   (2019: 0,94 € / + 0,08 €)

 

 

c) Gewerbeabfall (Restabfall)    2,07 €   (2019: 1,91 € / + 0,16 €)

 

 

Die Kosten für die Anlieferung folgender Abfälle zum Wertstoffhof in die Albert-Einstein-Str. 26-28 betragen:

 

   10 € für Sperrmüll (bis 3 cbm)

   

Ein Exemplar der 6. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung

des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.