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Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW ersatzweise für den Rat der Stadt Wermelskirchen, vorbehaltlich der entsprechenden Beschlüsse der Räte/Haupt- und Finanzausschüsse aller kreisangehörigen Kommunen im Rheinisch-Bergischen Kreis sowie des Kreistages des Rheinisch-Bergischen Kreises, die Änderung der „Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Zukunft der Förderschulen für Lern- und Entwicklungsstörungen im Rheinisch-Bergischen Kreis“ vom 31.03.2016.
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