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Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW ersatzweise für den Rat der Stadt Wermelskirchen, vorbehaltlich der Förderzusage des Landes für die Jahre 2020 – 2022 einen Heimat-Preis auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Förderprogramms "Heimat-Preis" zu vergeben.
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