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Vorbehaltlich der finanziellen Darstellbarkeit im Rahmen des städtischen Haushalts in den jeweiligen Haushaltsjahren beschließt der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW ersatzweise für den Rat der Stadt Wermelskirchen die Bibliotheksstrategie für die Stadtbücherei Wermelskirchen von 2019 bis 2024 in der vorgelegten Fassung.
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