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a) Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW ersatzweise für den Rat der Stadt Wermelskirchen, die Abwägung der zur 48. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen“ vorgebrachten Stellungnahmen wie in dieser Sitzungsvorlage dargestellt vorzunehmen. b) Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW ersatzweise für den Rat der Stadt Wermelskirchen die 48. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen“ und stimmt der zugehörigen Begründung zu.
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