Auszug - 48. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen" a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) abschließender Beschluss über die 48. Änderung des Flächennutzungsplans  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 11
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 15.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:11 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33
0071/2020 48. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen"
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
b) abschließender Beschluss über die 48. Änderung des Flächennutzungsplans
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Röthling, Bernd
 
Beschluss


a) Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW ersatzweise für den Rat der Stadt Wermelskirchen, die Abwägung der zur 48. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen“ vorgebrachten Stellungnahmen wie in dieser Sitzungsvorlage dargestellt vorzunehmen.

b) Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW ersatzweise für den Rat der Stadt Wermelskirchen die 48. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen“ und stimmt der zugehörigen Begründung zu.