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Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW ersatzweise für den Rat der Stadt Wermelskirchen in der Fassung vom 12.05.2020: - die Anlage 1 „Räumlicher Geltungsbereich, Kartierung und Bewertung“ und - die Anlage 2 „Stadtbildanalyse“ (Ersteinschätzung und Bewertung der Gebäude) der „Richtlinien über die Vergabe von Zuwendungen zur Gestaltung privater Fassaden und Frei- und Gartenflächen in der Innenstadt von Wermelskirchen“ (Fassadenprogramm).
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