Auszug - Fassadenprogramm: Klassifizierung der Gebäude, Stadtbildanalyse - Ersteinschätzung  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 15.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:11 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33
0078/2020 Fassadenprogramm: Klassifizierung der Gebäude, Stadtbildanalyse - Ersteinschätzung
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Becker, Marion
 
Beschluss


Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW ersatzweise für den Rat der Stadt Wermelskirchen in der Fassung vom 12.05.2020:

-  die Anlage 1 „Räumlicher Geltungsbereich, Kartierung und Bewertung“ und

die Anlage 2 „Stadtbildanalyse“ (Ersteinschätzung und Bewertung der Gebäude)

der „Richtlinien über die Vergabe von Zuwendungen zur Gestaltung privater Fassaden und Frei- und Gartenflächen in der Innenstadt von Wermelskirchen“ (Fassadenprogramm).