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Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt eintimmig gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW ersatzweise für den Rat der Stadt Wermelskirchen die Verwaltung bei der Bezirksregierung Köln anzufragen, inwieweit die beabsichtigte 55. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wermelskirchen "Neues Hallenbad" mit den Zielen der Landesplanung vereinbar ist (Abstimmung gemäß § 34 Landesplanungsgesetz, LPlG).
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