Auszug - 55. Änderung des Flächennutzungsplans "Neues Hallenbad": Beauftragung zur Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG), Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Landesplanung  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 12
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 15.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:11 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33
0079/2020 55. Änderung des Flächennutzungsplans "Neues Hallenbad":
Beauftragung zur Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG),
Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Landesplanung
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schwanke, Evelyn
 
Beschluss


Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt eintimmig gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW ersatzweise für den Rat der Stadt Wermelskirchen die Verwaltung bei der Bezirksregierung Köln anzufragen, inwieweit die beabsichtigte 55. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wermelskirchen "Neues Hallenbad" mit den Zielen der Landesplanung vereinbar ist (Abstimmung gemäß § 34 Landesplanungsgesetz, LPlG).