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Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt einstimmig gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW ersatzweise für den Rat der Stadt Wermelskirchen die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln einen Förderantrag im Rahmen des Programms Dorferneuerung 2021 zu stellen.
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